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Lehrveranstaltung
"Einführung in das nordische Privatrecht"

von stud. jur. Carolin Siegel, Universität Freiburg

 

 

I. Einleitung

Einen Überblick über den Nordischen Rechtskreis innerhalb einer einwöchigen Blockveranstaltung – dies ermöglichte zum wiederholten Male das Institut für Ausländisches und Internationales Privatrecht (Abt. 3). Die von Frau Dr. Kjelland1 geleitete und durch Prof. Dr. Hohloch2 unterstützte Einführungsveranstaltung richtete sich vor allem an Studierende des Schwerpunktsbereiches 6 und der Zusatzausbildung „Europäisches, Internationales und Ausländisches Recht“.
Die Zusammenarbeit zwischen Dr. Kjelland und Prof. Dr. Hohloch besteht bereits seit mehreren Jahren, als  Dr. Kjelland an der Ruhr-Universität Bochum, nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung in Norwegen, ihr Magisterstudium begann. Im Anschluss daran folgte die Promotion am Lehrstuhl von Prof. Dr. Hohloch in Freiburg, durch den seit 1999/2000 jährlich diese Veranstaltungen organisiert wird.

 

II. Die Veranstaltung

Die Veranstaltung ist, in Aufbau und Zielsetzung, mit anderen Einführungsveranstaltungen zu fremden Rechtsordnungen vergleichbar. Sie stellt Unterschiede und Gemeinsamkeiten der einzelnen nordischen Länder umfassend dar, wobei von Frau Dr. Kjelland besonderer Wert auf (öffentlich) diskutierte Themen und aktuelle Veränderungen in den jeweiligen Rechtsbereichen gelegt wird.

Die Vorlesung umfasst folgende Themenbereiche:

1. Grundlagen
Einleitend wird auf die historische Entwicklung des Nordischen Rechtskreises eingegangen und in welcher Weise die nordischen Staaten gesellschaftlich und vor allem juristisch zusammenarbeiten, z. B. im Nordischen Rat. Außerdem verschafft die Vorlesung einen guten Überblick über die Rechtsanwendung, d. h. die Gesetzgebungsverfahren, Rechtsquellen und Rechtsfindung, Gerichtsorgane und Terminologie.

2. Schadensersatzrecht
Im Abschnitt Schadensersatzrecht wird die Verschuldenshaftung (culpa), die allgemeine Gefährdungshaftung, die Produkthaftung, die  Umwelthaftung und die Arbeitgeberhaftung behandelt und dabei die auch für deutschen Studenten interessante Problemkreise verständlich erläutert.

3. Sachenrecht
Der Bereich des Sachenrechtes wurde, wie im deutschen Recht auch, in die Themenkreise Mobiliarsachenrecht und Grundstücksrecht unterteilt sowie zudem der Eigentumserwerb besprochen.

4. Vertragsrecht
Das Vertragsrecht umfasst Erläuterungen zum allgemeinem Vertragsrecht und dem Kaufrecht. Des Weiteren wird auf besondere Vertragstypen, den Verbraucherschutz, Standardbedingungen und die Haftung beim Vertragsbruch eingegangen.

5. Gesellschaftsrecht
In diesem Abschnitt werden die Personengesellschaften, Kapitalgesell-schaften, Vereine und Stiftungen im nordischen Recht besprochen.

6. Familienrecht
Im besonders anschaulich gestalteten Familienrecht spielen auch im nordischen Rechtskreis die Regelungen der Eheschließung, der Ehewirkungen, der Ehescheidung und den nichtehelichen Lebensgemeinschaften eine Rolle.

7. Erbrecht
Das gesetzliche Erbrecht, Pflichtteilregelungen, testamentarische Verfügungen und der Erbvertrag werden im Abschnitt Erbrecht besprochen.

8. Internationales Privatrecht
Zum Schluss, aber nicht zuletzt interessant wird ein kurzer Überblick über Internationale Übereinkommen, internordisches Recht, internationales Privatrecht und auf die Anpassung an die EU, besonders auf die Entwicklung nach dem Eintritt Schwedens und Finnlands, gegeben.

 

 

 

 

1 Frau Dr. Kjelland ist Company Secretary in einem der größten internationalen Industrieunternehmen Norwegens.

2 Prof. Dr. Hohloch ist der Direktor des Instituts für Ausländisches und Internationales Privatrecht – Abt. 3 an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.

 

 

 
 
 
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