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ERAS-MUSS-NICHTStipendieprogramme des DAAD als Alternative zu ERASMUS stud. jur. Oliver Unger, Universität Oxford/Freurg i.Br.
Der ERASMUS-Katalog der Freiburger Fakultät erschließt Studenten eine Vielzahl von Ländern, Städten und Universitäten. Zu seinen Vorzügen gehört der überschaubare Planungsaufwand, die Möglichkeit einer verhältnismäßig kurzfristigen Bewerbung sowie der unkomplizierte Zugang zu Informationen über die Gastuniversität dank der im Freiburger Auslandsbüro gesammelten Erfahrungsberichte. Doch ist ERASMUS nicht ohne Alternative – eine gute Nachricht für all jene, die entweder im außereuropäischen Ausland oder auch im europäischen Ausland aber an einer bestimmten Universität studieren wollen. Dieser Artikel will nur eine Alternative unter vielen vorstellen: das sog. ‚Europäische Exzellenzprogramm’ des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), hier insbesondere die Programmlinie ‚Großbritannien’ und das Programm ‚Common Law in Oxford’. Ziel ist es, dieses Angebot stärker ins Bewusstsein zu rufen und mit einem kurzen Erfahrungsbericht den Informationsvorsprung der ERASMUS-Programme auszugleichen. I. Planen, Bewerben & VorbereitenDas Stipendienangebot des DAAD für Juristen mit Ziel Großbritannien untergliedert sich in die drei Programme Common Law in Oxford, Diploma in Legal Studies am King’s College London und Certificate in English Law an der Universität Warwick. Die Bewerbung für das Stipendium ist für alle drei Studienorte identisch. Allerdings muss zwischen Stipendium und Studienplatz unterschieden werden: Bei erfolgreicher Bewerbung wird der Studienplatz für London und Warwick direkt vom DAAD vermittelt, während für Oxford eine separate Bewerbung als Visiting Student an die Universität (vielmehr: an die einzelnen Colleges) erforderlich ist. Visiting Students sind gewöhnlichen Studenten im Wesentlichen gleichgestellt, d.h. sie sind an der Universität Oxford voll immatrikuliert und Mitglied eines Colleges.1 Sie haben Zugang zu Bibliotheken, Sportanlagen und wohnen und arbeiten zusammen mit den übrigen Studenten. Der Unterschied besteht einzig darin, dass der Aufenthalt von Visiting Students auf ein akademisches Jahr beschränkt ist und sie nicht an Universitätsprüfungen teilnehmen. Die Bewerbungsfrist des DAAD ist der 15. November und damit wesentlich früher als die ERASMUS-Fristen. Neben dem Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung sind zwei Hochschullehrergutachten, ein Lebenslauf und ein Studienplan einzureichen. Ein Teil der Bewerber wird anschließend zu einem Bewerbungsgespräch Anfang Februar nach Bonn eingeladen. Die Prüfungskommission ist nach Fachbereichen zusammengesetzt und umfasst in aller Regel Hochschullehrer, Mitarbeiter des DAAD sowie ehemalige DAAD-Stipendiaten. Obwohl das Gespräch den Charakter eines Bewerbungsgesprächs nicht verliert, verläuft es recht angenehm: Wie so oft zählt es, eine genaue Idee zu haben, was und wie man im Ausland studieren will, sowie hieran wirkliches Interesse zu zeigen. In der Vorbereitung auf das Gespräch ist es sicherlich nicht falsch, sich das Student Handbook der Gastfakultät mit den Lehrveranstaltungen anzusehen. Auch fand ich es hilfreich, eine der vielen Kurzeinführungen zum Englischen Recht gelesen zu haben.2 Das Gespräch selbst drehte sich dann in erster Linie um Erläuterungen zu Studienvorhaben und Studienziel sowie um das Verständnis der grundsätzlichen Unterschiede zwischen den beiden Rechtsordnungen. Ein letzter Hinweis zur DAAD-Bewerbung: Wer von einer ‚Exzellenzuniversität’ kommt sollte sich nicht von dem Titel ‚Exzellenzprogramm’ abschrecken lassen. Ich habe den Eindruck, dass viele Studenten sich auf das ERASMUS-Angebot beschränken und die Erfolgschancen in Alternativprogrammen dadurch durchaus realistisch sind. Hinzu kommt, dass die frühe Bewerbungsfrist des DAAD nicht nur Nachteil ist: sollte es nicht klappen, bleibt noch genügend Zeit für eine ERASMUS-Bewerbung. Das Bewerbungsverfahren für den Studienplatz an der Universität Oxford ist zunächst befremdlich, vergleicht man es mit deutschen Hochschulbewerbungen. Kompliziert wird es in erster Linie durch die grundsätzliche Trennung zwischen University und Colleges und dadurch, dass beide – trotz ihrer Trennung – zum Teil überlappende Funktionen haben. So gibt es für potentielle Visiting Students zwei Wege zu einem Studienplatz. Entweder eine direkt an ein College nach Wahl gerichtete Bewerbung, oder eine Bewerbung an das Admissions Office der Universität, welches die ihr zugegangenen Bewerbungen an einzelne Colleges zur Auswahl weiterleitet. Wer ersteren Weg wählt, sollte bereits im Sommer vor Beginn seines Auslandsjahres die Colleges anschreiben, sich erkundigen ob das College grundsätzlich Visiting Students im Fach Jura aufnimmt und nach den Bewerbungsvoraussetzungen fragen. Viele Colleges haben feste Austauschprogramme mit – vor allem – nord-amerikanischen Universitäten und lehnen Visiting Students außerhalb dieser Programme grundsätzlich ab, andere sind deutlich flexibler. Die Entscheidung über die Aufnahme von Visiting Students steht den Colleges frei. Mir scheint, dass sie oftmals in erster Linie aus Kapazitäts- und Finanzgesichtspunkten getroffen wird. Gerade weil diese äußeren Umstände je nach College variieren, fällt es schwer, allgemeine Ratschläge für eine Bewerbung zu geben. Allerdings sind einige Dinge zu beachten, soll die Bewerbung nicht von vornherein durchs Raster fallen: Wer von einem College eine Bewerbungsfrist genannt bekommt sollte wissen, dass englische Fristen häufig Ausschlussfristen bedeuten, d.h. Bewerbungen werden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr entgegengenommen doch bereits unmittelbar nach Eingang geöffnet, beurteilt und akzeptiert oder abgelehnt. Nicht besonders erfolgsversprechend ist es, sich einzig auf eine Auswahl besonders renommierter Colleges – d.h. in der Regel diejenige, denen der Reiseführer die meisten Zeilen widmet – zu fixieren. Gerade kleinere, jüngere, ärmere Colleges können ein besonderes Interesse an Visiting Students haben. Darüber hinaus sollte man beachten, dass über die Bewerbung nicht eine Verwaltung sondern der jeweilige Tutor entscheidet, der unter Umständen später für die Betreuung zuständig ist. Ungenauigkeiten, Fehler oder ein besonders blasser Inhalt fallen daher umso mehr ins Gewicht. Andersherum gilt: Wer ein besonderes (Forschungs-)projekt – etwa in Zusammenhang mit einer Seminararbeit – verfolgen möchte, sollte ruhig den persönlichen Kontakt zu einem Dozenten mit relevantem Schwerpunkt suchen. Alternativ ist die Bewerbung zunächst zentral an das Academic Office der Universität zu richten. Von dort wird sie an Colleges weitergeleitet, so dass diese letztlich auch hier über Aufnahme oder Ablehnung entscheiden. Es besteht die Möglichkeit Präferenzen bei der College-Wahl anzugeben, anderenfalls werden die Bewerbungen je nach Kapazität an die Colleges verteilt. Bewerbungsfrist für dieses Verfahren ist der 1. Februar jeden Jahres; mit einer Rückmeldung ist Anfang März zu rechnen. Bei erfolgreicher Bewerbung um Stipendium und Studienplatz leistet der DAAD einen Beitrag zu den Studiengebühren in Höhe von ca. 6000 Euro und überweist monatlich 325 Euro für Lebensunterhaltskosten. Insgesamt belaufen sich die Gebühren in Oxford auf – umgerechnet – ca. 14000 Euro (einschließlich Unterkunft und Verpflegung). Der Differenzbetrag ist selbst zu tragen. Die DAAD-Büros in Bonn und London sind überaus hilfreich bei Fragen allgemeiner Natur. Darüber hinaus lädt der DAAD alle Stipendiaten für Großbritannien zu einem Vorbereitungsseminar vor Ausreise sowie zu einem Wochenende nach London ein. So lassen sich auch Kontakte zu Studenten an anderen Gastuniversitäten knüpfen. II. Studieren & LebenDie Unterschiede zwischen Studium an einer deutschen Hochschule und einem Studium in Oxford sind enorm. Dies hat verschiedene Gründe; es liegt, unter anderem, an der Materie selbst und dem Zugang zu ihr, an der Trennung zwischen Universität und College sowie an der Stellung der Tutoren und Professoren in College und Fakultät. Das akademische Jahr beginnt Anfang Oktober und gliedert sich in drei Trimester (terms) von je 8 Wochen (Michaelmas, Hilary und Trinity). Visiting Students belegen in der Regel das gleiche Studienpensum wie gewöhnliche Bachelor-Studenten. Für Juristen bedeutet dies anderthalb Tutorials pro Trimester, d.h. ein volles sowie ein halbes, über zwei Trimester gestrecktes. Diese Tutorials sind zentral für jedes Undergraduate-Studium und heben Oxford (und Cambridge) von anderen Universitäten ab. Vorzustellen hat man sich wöchentliche, einstündige Sitzungen im Büro eines Dozenten. Zur Vorbereitung auf jede Sitzung erhalten die Studenten – nicht mehr als drei pro Tutorial – Verweise auf relevante Literatur und haben jeweils einen Essay zu einer vorgegebenen Frage zu schreiben. Das Tutorial selbst gleicht dann häufig eher einem Gespräch als strikter Frage und Antwort. Der Dozent geht auf die Gedanken und Argumente in den Essays ein, vertieft und führt sie fort, strukturiert oder kritisiert sie. Der grosse Vorzug dieses Systems ist das unmittelbare und konkrete Feedback, sowie die Klarheit und der Überblick, den ein gutes Tutorial schafft. Dennoch werden sie, wegen ihrer hohen Kosten und dem zeitlichen Aufwand für Dozenten, mittlerweile vereinzelt hinterfragt. Gleichzeitig aber wäre es falsch, diese Form des Unterrichts als bloße Option und Wahl einer finanziell gut ausgestatteten Universität zu begreifen. Vielmehr zeigt sich in ihr, was Englisches Recht – oder allgemeiner: Common Law – ausmacht und was es in diesem Rechtskreis bedeutet „to think like a lawyer“. Am deutlichsten wird dies vielleicht in einem Gebiet, das zum Englischsten im Englischen Recht zählt: Trusts. Hier setzt sich ‚das Recht‘ aus einer kaum zu überblickenden Zahl von mit Ausnahmen gespickten, großflächig zersplitterten und im Übrigen schlicht widersprüchlichen Entscheidungen zusammen. Vor diesem Hintergrund ist es nicht nur dogmatisch wünschenswert sondern praktisch notwendig, die Materie zu ordnen, zu strukturieren und einen Überblick zu gewinnen. Das allein löst nicht die Schwierigkeit der sich widersprechenden Richtersprüche, doch bringt es ans Licht an welcher Stelle der Entscheidungsfindung sich welche Alternativen bieten. Dadurch können Urteile als aufrichtige Präferenz für die eine oder die andere Alternative getroffen und verstanden werden; das Englische Recht entgeht dem Vorwurf, durch seine eigene Unübersichtlichkeit steuerlos getrieben zu werden. Das ist m. E. das eigentliche Verdienst dessen, was häufig als ‚Mapping the Law‘3 bezeichnet wird – und das Verdienst der Tutorials und Essays, in denen diese Fähigkeit eingeübt und weitergegeben wird. Neben den Tutorials, die von den Colleges für ihre Studenten organisiert und durchgeführt werden, bietet die Juristische Fakultät den Studenten aller Colleges kursbegleitende Vorlesungen. Diese sind unbedingt empfehlenswert, zumal eine Vorlesung oftmals von verschiedenen Dozenten und Praktikern gestaltet wird. Die juristische Bibliothek, ebenfalls der Fakultät angegliedert, lässt keine Wünsche offen. In ihr finden sich Journale, Lehrbücher und Monographien aus allen Rechtskreisen. Zusätzlich verfügt jedes College über eine eigene Bibliothek, die zur Vorbereitung auf die Tutorials zumeist vollkommen ausreichend ist. Für deutsche Studenten zunächst ungewohnt ist die Stellung der Fellows und Professoren in College und Fakultät. Wie Studenten sind diese fest einem College zugeordnet, haben dort ihre Büros und nehmen auch sonst am Leben des College teil. Allerdings verfügen sie in aller Regel weder über feste Mitarbeiter noch über Sekretariat sondern sind in Lehre, Forschung und Verwaltung weitestgehend auf sich selbst gestellt. Der Wegfall der deutschen Lehrstuhlhierarchien macht den direkten Kontakt zwischen Studierenden und Lehrenden bedeutend einfacher und angenehmer. Auch zwischen Fellows scheint Kooperation und Austausch verbreitet: fachfremde Vorlesungen werden besucht und Postgraduate-Seminare häufig zu zweit oder dritt gegeben. Es ist im Übrigen unbedingt empfehlenswert, sich nicht auf Tutorials und die Begleitvorlesungen zu beschränken. Dem Ruf der Universität folgen viele Wissenschaftler, Politiker, Unternehmer oder Künstler und geben hervorragende Einzel- oder Ringvorlesungen. Auch über das eigentliche Studium hinaus steht das College im Vordergrund. In der Regel wohnen Undergraduates in den Gebäuden ihres Colleges. Die Dining Hall bereitet drei Mahlzeiten pro Tag und gegen Abend öffnet die College-Bar. So ist man nur selten gezwungen, sein College zu verlassen. Die Atmosphäre erinnert – im Positiven – an eine Internatsschule. Auch in Sachen Sport und Societies muss erneut zwischen College und Universität getrennt werden: es gibt College-Mannschaften in den großen Sportarten Rugby, Rudern, Cricket und Fußball. Wer Exotisches sucht – etwa Höhlenkunde, Glockenläuten, Ale Society oder Triangelspiel – wird über die Universität fündig. Die Societies und Sport Clubs haben große Bedeutung und in sie wird viel Zeit investiert, allerdings immer mit der Reading List und dem nächsten Essay im Hinterkopf. So verläuft dann auch die eigentliche Trennung von Studium und Nicht-Studium zwischen Term und Vacation: Während der Trimester wird sehr konzentriert, intensiv und mit eher wenig Freiräumen gearbeitet. Zum Ausgleich ist die vorlesungsfreie Zeit entsprechend lang. Sie kann – mangels Hausarbeiten – ausgiebig zum Reisen und Entspannen genutzt werden. Und ein Letztes: Ganz von alleine findet man sich oftmals bei Anlässen wieder, welche man instinktiv mit ‚Oxford’ verbindet. So werden Anfang Oktober alle neuen Studenten in einer kurzen, doch eindrucksvollen und auf Latein gehaltenen Zeremonie in die Universität aufgenommen. Dies alles geschieht in Subfusc, d.h. schwarzer Anzug, weisse Fliege, Talar und Doktorhut (letzterer nur in der Hand getragen, nicht aufgesetzt). Auch ist es guter Brauch, seine Abende während des Trimesters mit denkbar vielen Formal Halls im eigenen und als Gast in fremden Colleges zu verbringen: Hier gibt es (zumeist) hervorragendes Essen in guter Atmosphäre bei Kerzenschein, Talar und Portwein. III. FazitDie Bewerbung für Alternativprogramme zu ERASMUS muss gut überlegt sein und erfordert einiges an Zeit, Ausdauer und Mühe. Mit seinen Stipendienangeboten erleichtert der DAAD solche Vorhaben und füllt die Lücken, die ERASMUS hinterlässt. Wer es wagt, wird als Visiting Student belohnt durch ein Umfeld, in dem Schwerpunkte selbst gesetzt und in dem frei von Prüfungsängsten studiert werden kann. – Grund zur Sorge bereitet einzig das Wetter.
Anmerkungen und Kommentare zu diesem Artikel an:
1 Universität meint den zentralen Verwaltungskörper, zuständig für Prüfungsordnung, Disziplinarmaßnahmen und die Repräsentation nach Außen. Von wesentlich größerer Bedeutung sind die 39 Oxford Colleges, die als eigenständige Einheiten die ihnen zugehörenden Studenten unterrichten, unterbringen und verpflegen 2 Zweigert/Kötz, Einführung in die Rechtsvergleichung (1996); Graf von Bernstorff, Einführung in das Englische Recht (2006). 3 Vgl. nur Andrew Burrows und Lord Rodger of Earlsferry (ed.), Mapping the Law: Essays in memory of Peter Birks (2006) |
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