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Das Gastprofessorenprogamm der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Freiburg zum anglo-amerikanischen Recht1Dr. Christoph Kern, LL.M. (Harvard) , Universität Freiburg
Michigan, Duke, Northeastern, NYU, Harvard, Harvard und nochmals Harvard – das Vorlesungsverzeichnis der Rechtswissenschaftlichen Fakultät liest sich im Sommersemester beinahe wie ein Who-is-Who der U.S. amerikanischen Top-Universitäten! Seit nunmehr einem Jahrzehnt geben sich hochkarätige Professoren von den besten Law Schools der U.S.A. in Freiburg die Klinke in die Hand – und das nicht etwa nur des wissenschaftlichen Austausches wegen, sondern um den Freiburger Studierenden aus erster Hand Einblicke in das anglo-amerikanische Recht zu ermöglichen. In seiner heutigen Gestalt ist das Freiburger Gastprofessorenprogramm zum anglo-amerikanischen Recht in Deutschland und vielleicht sogar Europa einzigartig, und wer hier studiert hat, ohne die eine oder andere Veranstaltung zu besuchen, ist selbst schuld. Denn unter solch günstigen Bedingungen wird man später kaum je die Möglichkeit haben, das Versäumte nachzuholen. Zum einen ist das Angebot vielseitig und hervorragend besetzt, lässt sich problemlos in das „reguläre“ Studium integrieren und im Rahmen der Zusatzausbildung „Europäisches, Internationales und Ausländisches Recht“ sowie teilweise auch der Schwerpunktbereiche einbringen und erweitert natürlich ganz unabhängig von einer direkten „Verwertbarkeit“ den Horizont angehender Juristinnen und Juristen. Zum anderen gilt, dass wer später einen Kurs bei diesen Professoren besuchen möchte, in aller Regel nicht nur weit reisen, sondern auch einiges dafür bezahlen muss, sei es als LL.M.-Studentin oder -Student an einer amerikanischen Universität oder als Anwältin oder Anwalt auf einer der teuren Fortbildungsveranstaltungen, die gerade in anglo-amerikanischen Ländern oft Pflicht sind. Nicht unerwähnt bleiben sollte schließlich auch, dass die Zeugnisse über im Gastprofessorenprogramm absolvierte Prüfungen bei Bewerbungen um eine Stelle, einen Praktikumsplatz oder eine Zulassung zum LL.M.-Studium wertvoll sind. Insgesamt also Gründe genug, das Angebot des Sommersemesters zu nutzen! I. Die EntwicklungQualität, Größe und Vielfalt des Gastprofessorenprogramms der Freiburger Fakultät werden deutlich, wenn man die Entwicklung des Gastprofessorenprogramms in den letzten Jahren nachzeichnet. Natürlich gab es in Freiburg schon früher immer wieder Veranstaltungen zum Recht verschiedener ausländischer Staaten, zum Recht der U.S.A. etwa die Professoren John C. Reitz (Iowa), Nora V. Demleitner (Texas) und Joachim Zekoll (Tulane). Vor allem das französische Recht ist regelmäßig in den Vorlesungsverzeichnissen zu finden. Beschränken wir uns aber auf das heutige Gastprofessorenprogramm zum anglo-amerikanischen Recht, so sind die Ursprünge wohl im Jahr 1998 zu suchen. Damals gewann Professor Peter L. Murray von der Harvard Law School mit seiner „Introduction to American Law and Legal Institutions“ die Herzen einer ganzen Generation Freiburger Studierender. Profitieren konnte die Freiburger Fakukltät dabei von einem Forschungsaufenthalt, der Professor Murray an das Institut für deutsches und ausländisches Zivilprozessrecht geführt hatte. Die Veranstaltung – damals schon auf der Grundlage von Power Point Slides vorbereitet, die hier allerdings auf Folien ausgedruckt und mit dem Overhead-Projector an die Wand geworfen werden mussten – setzte Maßstäbe. Gut 100 Teilnehmer ließen sich vom packenden Vortragsstil mitreißen und stellten sich dem anspruchsvollen Take Home Exam. Höhepunkt zum Abschluss der fast das gesamte Sommersemester füllenden Vorlesung war ein Moot Court auf der Bühne der Aula im KG I, der das juristische, sprachliche und schauspielerische Talent der Teilnehmer forderte und bis heute unvergessen ist. Im Sommer 1999 übernahm einer der bekanntesten Prozessualisten Englands, Neil H. Andrews, Barrister und Fellow des Clare College, Cambridge mit britischem Charme die „Introduction to Anglo-American Law“ und führte die erfolgreiche Serie fort. Es folgte im Jahre 2000 mit Paul D. Carrington Duke, Professor und langjähriger Dean der Duke Law School und einem der Väter der Federal Rules of Civil Procedure, wieder ein hochkarätiger Gastprofessor aus den U.S.A. Mit dem Sommersemester 2001 begann die Erweiterung und Audifferenzierung des Lehrangebots. Die „Introduction to American Law“ wurde in diesem Jahr von Michael Meltsner, Director des First Year Lawyering Program der Harvard Law School und Professor an der Northeastern University sowie von Daniel J. Givelber, Professor an der Northeastern University, gemeinsam angeboten. Hinzu kam eine Spezialveranstaltung mit Professor Murray über „Current Issues in American Civil Justice“, die als „Transatlantic Teaching“ teilweise in Echtzeit-Übertragung zwischen der Harvard Law School und dem Freiburger Rechenzentrum unterrichtet wurde. Im Jahre 2002 unterrichteten die „Introduction to the U.S. Legal System“ die Professoren David J. Gerber, Chicago-Kent College of Law, und Detlev Vagts, Harvard Law School und berühmter Altmeister des amerikanischen Gesellschaftsrechts. Ebenfalls 2002 bot Professor Arthur R. Miller, Harvard Law School/NYU, Legende auf dem Gebiet des Prozessrechts und Emmy-Preisträger, erstmals seine Vorlesung „American Civil Procedure“ an. Mit dem Workshop „Modern Negotiation“ von Florrie Darwin, Harvard Law School, startete in diesem Jahr eine weitere überaus beliebte und erfolgreiche Veranstaltung. 2003 kam zur „Introduction“, die sich die Professoren Murray, Meltsner und Givelber teilten, zu Professor Millers „American Civil Procedure“, zu Professor Murrays „Current Topics“ und zu Florrie Darwins Workshop eine Vorlesung zu U.S. Anti-Discrimination Law von David Westfall (Harvard Law School) hinzu. 2004 übernahmen die Professoren Meltsner, Givelber und Westfall die „Introduction“, Florrie Darwin und Arthur R. Miller boten ihre bewährten Veranstaltungen an und Neil Andrews steuerte die englische Perspektive bei. 2005 konnte zusätzlich zur „Introduction“ (Murray, Givelber und Westfall), zum Workshop (Darwin) und zur „American Civil Procedure“ (Miller) Professor Henry J. Steiner (Harvard Law School) für eine Vorlesung mit dem Titel „International Human Rights“ gewonnen werden. 2006 lag die „Introduction“ in den Händen der Professoren Meltsner, Vagts und Mathias Reimann (University of Michigan Law School); mit Professor Reinier Kraakman (Harvard Law School) kam einer der bekanntesten Gesellschaftsrechtler der U.S.A. für eine Vorlesung über „Corporations“ nach Freiburg, und neu eingeführt werden konnte eine Vorlesung zu „Legal Interests in Art in U.S. and International Law“ von Harry S. (Terry) Martin III. (Harvard Law School). Zusammen mit Florrie Darwins Workshop und Arthur R. Millers „American Civil Procedure“ hatte das Programm einen eindrucksvollen Umfang erreicht, der auch 2007 gehalten werden konnte: die „Introduction“ (Murray/Reimann) sowie die Veranstaltungen „American Civil Procedure“ (Miller), „Legal Interests in Art“ (Martin) und der Workshop (Darwin) wurden ergänzt durch Vorlesungen über „U.S. Constitutional Law“ (Gerald L. Neuman, Harvard Law School) und „American Legal Thought“ (David W. Kennedy, Harvard Law School/Brown University). Auch in diesem Sommer wird es wieder ein breites und ansprechendes Angebot geben, bei neben der „Introduction to American Law“ bewährte und neue Vorlesungen sowie der beliebte Workshop Modern Negotiation auf dem Programm stehen. II. Die HintergründeWie kam es dazu, dass das doch eher kleine Freiburg heute seinen Studierenden im Sommersemester ein derart außerordentliches und breit gefächertes Gastprofessorenprogramm zum anglo-amerikanischen Recht anbieten kann? Verschiedene Faktoren haben hier eine Rolle gespielt. An erster Stelle zu nennen ist sicher das Interesse der Freiburger Studierenden, die das immer größere Angebot stets gut angenommen haben. Denn die Vorbereitung und Durchführung eines Programms dieser Größe verursacht einen Aufwand, der sich nur bei reger Teilnahme durch die Studierenden rechtfertigen lässt. Als nächstes ist natürlich auch entscheidend, kompetente Dozentinnen und Dozenten für die Lehrveranstaltungen zu gewinnen, die trotz der im internationalen Vergleich sehr beschränkten finanziellen Möglichkeiten einer deutschen Universität die Reise nach Freiburg auf sich nehmen. Hier kamen der Fakultät in erster Linie die guten Kontakte von Herrn Professor Stürner in die U.S.A. und insbesondere zur Harvard Law School zugute. Dabei ist es aber natürlich nicht damit getan, im Gespräch für einen Besuch in Freiburg zu werben. Vielmehr muss auch der Aufenthalt hier so angenehm gestaltet sein, dass man auf einen erneuten Besuch in der Zukunft hoffen darf. Was dies in jedem Einzelfall bedeutet, lässt sich nicht aufzählen, und ein ganz wichtiger Aspekt für jeden Dozenten, nämlich die Freude der Studierenden an aktiver Mitwirkung in der Lehrveranstaltung, steht ohnehin nicht in der Hand dessen, was sich von außen organisieren ließe. Die Erfahrungen, die die Gäste mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Freiburg gemacht haben, waren zum Glück insgesamt immer sehr positiv – ein kaum zu überschätzender Standortvorteil, den zu bewahren allein in der Hand der Freiburger Studierenden liegt! Weiter muss ein solches Programm auch gut organisiert und zuverlässig abgewickelt werden. Dies beginnt schon lange im Voraus bei der Terminplanung und setzt sich fort mit der Reservierung von Hörsälen und Unterkünften und der Erledigung zahlreicher Formalitäten bei den zuständigen Behörden und der Universitätsverwaltung. Daneben müssen Ankündigungen für die Vorlesungsverzeichnisse vorbereitet, die Homepage gepflegt und Unterrichtsmaterialien vervielfältigt oder ins Netz gestellt werden. Während des Aufenthalts sind es dann die Führung von Teilnahmelisten, die begleitende vor allem auch technische Betreuung und die Lösung aller denkbaren Probleme, vom Bahnstreik am Abreisetag bis zur Reparatur von Gepäckstücken, die einen in Atem halten. Schließlich sind Abschlussklausuren auszugeben, zu beaufsichtigen und weiterzuleiten und Scheine zu erstellen. Hier sind vor allem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts für deutsches und ausländisches Zivilprozessrecht gefordert, ohne deren großen persönlichen Einsatz das Programm kaum zu bewältigen wäre. Alle Bemühungen wären jedoch vergeblich, wenn die Gastprofessuren nicht finanziert werden könnten. Wer hier an große Summen denkt, irrt sich gewaltig. Die Beträge, die für Reisekosten und als Honorar gezahlt werden können, decken kaum die Kosten, die einem Gastprofessor für Reise und Unterkunft entstehen. Bedenkt man zudem den Zeitaufwand, der den Gastprofessoren für die Auswahl von Vorlesungsmaterialien und die Vorbereitung von Präsentationen, für die Erstellung einer anspruchsvollen Prüfungsaufgabe und die Korrektur und Bewertung der Prüfungsleistungen entsteht, sind die gezahlten Beträge überaus knapp bemessen und beinahe beschämend. Wäre die Fakultät allein auf öffentliche Gelder angewiesen, ließe sich ein so hochwertiges Gastprofessorenprogramm überhaupt nicht realisieren. Zwar hat die Universität in der Vergangenheit einige der Dozenten aus den U.S.A. in ihr so genanntes Gastprofessorenprogramm aufgenommen und finanziert. Auch hat die Fakultät teilweise die Finanzierung aus den der Lehre gewidmeten Mitteln übernommen. Hier gelten jedoch Beschränkungen und Vorgaben etwa für die Dauer des Aufenthalts, die den Anforderungen eines Gastprofessorenprogramms, das speziell den Studierenden zugute kommt, nicht gerecht werden und eine vernünftige Abwicklung stark erschweren. Umso wichtiger ist es, private Spender für die Gastprofessuren zu gewinnen. Über den Verein der Freunde der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Freiburg haben sich hier einige wenige Freiburger Kanzleien und Privatpersonen engagiert; vor allem aber haben einige Großkanzleien und gelegentlich auch Banken ganze Gastprofessuren übernommen. Insbesondere Hengeler Mueller hat sich stets als starker und verlässlicher Partner erwiesen, und es ist für die Fakultät, den Verein der Freunde und insbesondere den Organisator des Programms in jedem Jahr eine große Freude, wenn diese gute Zusammenarbeit fortgeführt werden kann. Seit diesem Jahr unterstützt nunmehr auch Gleiss Lutz mehrere Veranstaltungen des Freiburger Gastprofessorenprogramms; für eine kurzfristig und unerwartet abgesprungene Kanzlei, die über einige Jahre eine bestimmte Veranstaltung gefördert hatte, konnte erfreulicherweise mit Allen & Overy ein neuer und gegenüber dem Vorgänger sogar etwas großzügigerer Partner gefunden werden. Diese private Förderung des Freiburger Gastprofessorenprogramms, von dem alle Freiburger Studierenden unmittelbar und direkt profitieren können, verdient es, auch an dieser Stelle besonders hervorgehoben zu werden. Hier fließt wirklich jeder Euro in die Lehre und kommt bei einer Vielzahl interessierter und aufgeschlossener Studierender an – was können sich Universität und Sponsoren mehr wünschen? III. Wozu das Ganze?Warum bemüht sich die Fakultät so sehr um dieses Gastprofessorenprogramm, und warum sollte ich als Studentin oder Student das Angebot wahrnehmen? Eigentlich fällt es nicht schwer, diese Fragen zu beantworten. In allen diesen Veranstaltungen lernt man natürlich zunächst – je nach Motivation und Mitarbeit mit mehr oder weniger Erfolg – aus erster Hand etwas darüber, was der jeweilige Titel verspricht: Englisches oder Amerikanisches Recht allgemein oder in Spezialgebieten, Theorie und Praxis der verschiedenen Verhandlungstechniken, Rechtstheorie in Ländern des Common Law und was sonst noch alles zur Auswahl steht; Näheres zum jeweiligen Inhalt geht aus den Kursbeschreibungen im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis hervor. Darüber hinaus kann man sich – in Parallele zu den bekannten Argumenten zur Rechtsvergleichung – einen neuen, geschärften Blick auf das eigene Recht versprechen. Vor allem aber begegnet man einem anderen Unterrichtsstil und einem anderen Rechtsdenken und erweitert seinen Horizont, was in einer zunehmend globalen Welt immer wichtiger wird. Die Freiburger Fakultät will ihren Studierenden dies mit auf den Weg geben, sowohl ideell, als auch schwarz auf weiß in Form eines benoteten Scheins – ein Angebot, dass man sich nicht entgehen lassen sollte!
Anmerkungen und Kommentare zu diesem Artikel an:
1 Informationen und Termine der einzelnen Veranstaltungen finden sich auf der Website des Instituts für Deutsches und Ausländisches Zivilprozessrecht – Abteilung 1, unter: http://www2.jura.uni-freiburg.de/institute/izpr1/index.htm |
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