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Der Cyberterrorismusvon stud. jur. Marc Fabian Hafner, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
I. EinleitungDie Computerkriminalität gehört zu den jungen und ansteigenden Zweigen in den Kriminalstatistiken des BKA.1 Dabei ist die Zahl der Erscheinungsformen unübersichtlich, vielfältig und beflügelt teilweise die Phantasie, welche Rolle die Computerkriminalität über die nächsten Jahre annehmen und wann auch Staaten und Organisationen diese für sich entdecken werden – soweit nicht bereits geschehen. II. Strafrechtliche RelevanzPragmatisch als Fortsetzung bereits bekannter krimineller Muster mit anderen Mitteln erkennt der Gesetzgeber die informationstechnische Entwicklung, wenn er Straftatbestände als z.B. Computerbetrug oder Computersabotage bezeichnet. Denn terroristische Aktivitäten existieren strafrechtlich nicht. Vielmehr werden mit dem Ziel der ein Exempel statuierenden und meist systemfeindlichen Botschaft andere Straftatbestände erfüllt. Bislang waren dies überwiegend Entführungsdelikte, Sachbeschädigung sowie Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit. Zur Begehung dieser Delikte kann das Internet heute zwar koordinierende Hilfe leisten, dies verleiht der Tat jedoch keinen zusätzlichen Unrechtsgehalt. III. Neue ProblemfelderDie kriminologische Neuerung des Internets liegt vielmehr in der Vereinfachung von Spionage und Sabotage, also in der verschleierten Ermittlung und Störung militärischer, politischer oder wirtschaftlicher Prozesse. IV. Reaktionen und FolgenDienstblockaden wie jene durch Wikileaks-Sympathisanten am 07. Dezember 2010 werden Denial of Service (DoS) – Attacken genannt und sind durch die Erweiterung des § 303b Abs. I StGB seit 2007 strafbar6, während sie zuvor als nicht strafbewehrte Online-Demonstrationen galten7. V. FazitDie Entwicklungen in der Computerkriminalität können also schwerlich unter der Vorstellung von Terrorismus als solche, noch schwerer unter der von uns in den letzten zehn Jahren geprägten Vorstellung von diesem Begriff gefasst werden:
1 Polizeiliche Kriminalstatistik, 52. Ausgabe, Bundeskriminalamt Wiesbaden, S. 236.
2 Interview mit Katharina Ziolkowski, http://www.sueddeutsche.de/politik/cyber-sicherheit-die-netzwerke-der-nato-werden-staendig-angegriffen-1.1061631
3 Cilingir, Derya, Der Terrorist als Kronzeuge, Freilaw 01/2011: http://www.freilaw.de/journal/de/ausgabe_17/17_Cilingir_Kronzeugenregelung.html ;
Dolfen, Jens, Die Vereinten Nationen und das Problem der Terrorismusdefinition, S.3 f. 4 Gaycken, Sandro, Der Krieg im Netz, Agora42, Ausgabe 06/2010, S. 31.
5 Gaycken, Sandro, Wer war’s? Und wozu?, Zeit Online am 26.11.2010: http://www.zeit.de/2010/48/Computerwurm-Stuxnet?page=all
6 BT-Drs. 16/3656, S. 13.
7 BT-Drs. 16/5449, S. 6; Beschluss des OLG Frankfurt a.M.: MMR 2006, S.547.
8 Krempl, Stefan, Kritik am geplanten Cyber-Abwehrzentrum, heise-online am 24.02.2011: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Kritik-am-geplanten-Cyber-Abwehrzentrum-1196787.html
9 „Cyberemergency“, Senate of the United States, 111th Congress, 1st Session, Bill 773, Page 41 et seqq.
10 Gaycken, Sandro, Der Krieg im Netz, Agora42, Ausgabe 06/2010, S. 32.
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