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3 Tage Frauenpower – mit dem djb in KarlsruheEin Bericht über den 38. Bundeskongress des Deutschen Juristinnenbundes (djb) vom 24. – 27. September 2009 in Karlsruhe
von stud. jur. Katharina König und stud. jur. Claudia Tröller, Universität Freiburg
I. EinführungDer 38. Bundeskongress des djb fand in diesem Jahr in Karlsruhe zum Thema „Integration durch Recht – Frauen mit Migrationshintergrund zwischen Teilhabe und Ausgrenzung“ statt. Der djb rückte damit die Geschlechterperspektive beim Thema Migration in den Vordergrund. Feierlich eröffnet wurde der Kongress von der djb-Präsidentin Jutta Wagner im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dres. h.c. Jürgen Papier sowie Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und der Landesjustizminister und stellvertretende Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg. Prof. Dr. Ulrich Goll, benannten im Rahmen ihrer Grußworte die Kernfragen, die die Diskussion um Migration und Integration bestimmen, und lobten die Arbeit des djb, der sich bereits in der Vergangenheit auf diesem Gebiet durch zahlreiche Stellungnahmen und die Teilnahme an Beratungen hervorgetan hat. Die Festrede mit dem Titel „Integration und Verfassung“ hielt Prof. Dr. Gertrude Lübbe-Wolff, Richterin des Bundesverfassungsgerichts. II. Überblick über das ProgrammDas Programm war in verschiedene Blöcke unterteilt. Jeder dieser Themenblöcke bestand zunächst aus zwei Vorträgen über Probleme der Migration, wie sie sich allgemein und wissenschaftlich betrachtet stellen, sowie mögliche Lösungsansätze. Sodann wurden von in diesem Bereich tätigen Anwältinnen Anschauungsbeispiele aus der Praxis vorgetragen. Im Block „Familie“ wurden die Schwierigkeiten beim Nachzug von Familienangehörigen thematisiert. Besonders anschaulich war der Vortrag der Rechtsanwältin Zümrüt Turan-Schnieders, die am Beispiel eines Falles aus ihrer Kanzlei deutlich machte, wie kompliziert es auch für sie trotz ihrer Bilingualität sein kann, ein Mandat zu übernehmen, wenn die Mandantin nicht gewohnt ist, sich selbständig im deutschen Kulturkreis zu bewegen. Im Komplex „Bildung und Arbeit“ referierte Dr. Bettina Englmann über die Anerkennung von Bildungsabschlüssen. In ihrem Vortrag sprach sie von der Verschwendung des Potentials von Migranten und Migrantinnen („brain waste“), sollten deren Ausbildung und Erfahrungen nicht genutzt werden. Der Beitrag von Bengi Azcan, die zu den Gründerinnen des ersten multikulturellen Seniorenzentrums gehört, rundete im Themenblock „Gesundheit und soziale Rechte“ die Vortragsreihe ab. Im Rahmen der anschließenden Podiumsdiskussion zum Thema „Gesellschaftliche Teilhabe von Frauen mit Migrationshintergrund“ berichtete die Freiburger Rechtsanwältin Jasmina Prpić eindrucksvoll von ihrer Laufbahn in Deutschland, wohin sie als Flüchtling aus Bosnien-Herzegowina gekommen war. Nun ist sie Vorsitzende des Freiburger Vereins „Anwältinnen ohne Grenzen e. V.“ und dort auch Mitglied des Migrantinnenbeirates. Besonderer Gast des djb war in diesem Jahr Mme. Afiwa Kafui Kuwonu aus Lomé/ Togo, Generalsekretärin des Frauenrechtsverbandes „Groupe de réflexion et d’action Femme Démocratie Développement“ (GF2D/ CRIFF). Im Rahmen eines Déjeuner Débat bestand die Möglichkeit, mit ihr über ihre Arbeit zu sprechen. Dieses Gespräch soll den Beginn einer künftig engen Zusammenarbeit des djb mit ihrem Verband markieren. Als Abschluss des Kongresses wurden verschiedene rechtspolitische Forderungen an die neue Bundesregierung formuliert. Bei Interesse können die Reden der Referentinnen in der kommenden Ausgabe 4/2009 der Zeitschrift des djb (djbZ) nachgelesen werden. III. WorkshopsAm letzten Tag fanden zu den Themen „Interkulturelle Kompetenz“, „Binationale Familien in der juristischen Praxis“ und „Migrationshintergrund und Gewalt“ verschiedene Workshops statt. Für junge Juristinnen war der Workshop „Horizont erweitern: Wissenschaftliche Mitarbeit bei den Bundesgerichten und dem Generalbundesanwalt“ von besonderem Interesse. Neben allgemeinen Bewerbungstipps ging es hier vorwiegend um die Abordnung an die Bundesgerichte, d. h. die Entsendung von RichterInnen oder wissenschaftlichen MitarbeiterInnen zur wissenschaftlichen Mitarbeit an diesem Gericht für einen gewissen Zeitraum. Den jungen Juristinnen standen eine Richterin eines obersten Bundesgerichtes, eine Bundesanwältin, eine Professorin, die vor ihrer Tätigkeit als Professorin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet worden war und eine wissenschaftliche Mitarbeiterin am Max-Planck-Institut, die derzeit am Bundesverfassungsgericht arbeitet, Rede und Antwort. Ihre unterschiedlichen Lebensläufe illustrierten ihre Aussagen, dass Karriere nicht planbar sei. Sofern man sich für eine Abordnung interessiere, solle man sich über Ausschreibungen informieren und selbst die Initiative ergreifen. Die Antwort auf die Frage nach dem Erfolgsrezept? „Seien Sie Sie selbst!“. IV. Das RahmenprogrammDas Rahmenprogramm bot die Gelegenheit, in der Kürze der Zeit die Stadt Karlsruhe mitsamt ihren juristischen Einrichtungen kennen zu lernen. So wurde eine Führung durch das Bundesverfassungsgericht angeboten, bei der nicht nur über historische Fakten informiert, sondern auch ein kurzer Blick hinter die Kulissen gewährt wurde: So wird der Erste Senat in der derzeitigen Besetzung von einer Frau und sieben Männern „Schneewittchen-Senat“ genannt. Weiter konnte man die Behörde des Generalbundesanwalts und den Bundesgerichtshof besuchen. Zwischen den Programmpunkten der Tagung wurden Stadtführungen mit historischem Bezug und mit architektonischem Schwerpunkt angeboten. An einem Abend war es möglich, an einer Weinprobe im Staatsweingut Durlach teilzunehmen. Seinen Abschluss fand der Kongress mit einem gemeinsamen Abend im Karlsruher Schloss und der erstmaligen Verleihung des Marie Elisabeth Lüders-Wissenschaftspreises. Stifterin des Preises ist in diesem Jahr Dr. Melitta Büchner-Schöpf, die ihn an Dr. Marion Röwekamp in Anerkennung ihrer Dissertation „Professionalisierung und Emanzipation. Die kurze Berufsgeschichte der ersten deutschen Juristinnen (1900-1945)“, Ludwig-Maximilians-Universität München, 2008, überreichte. Das Material war so ergiebig, dass Frau Röwekamp bereits ein lesenswertes Lexikon („Juristinnen – Lexikon zu Leben und Werk“, Baden-Baden 2005) erstellen konnte. Im Anschluss an die Verleihung wurden bei gutem Essen neue Freundschaften geknüpft und Adressen ausgetauscht. V. ResümeeAuch für junge Juristinnen, die sich mit dem speziellen Thema „Integration durch Recht“ bislang noch nicht auseinandergesetzt hatten, bot der Kongress interessante Erkenntnisse. So wurde auf hohem fachlichem Niveau über die Herausforderungen, die die Migration an unsere Gesellschaft und die juristische Praxis im Besonderen stellt, gestritten. Die Ergebnisse sind dabei als Aufforderung an den Gesetzgeber zu verstehen. Darüber hinaus konnte man durch die Teilnahme an dem Kongress einen Einblick in die Gremienarbeit gewinnen, die sich gerade auch bei den Abstimmungen zuweilen kontrovers gestaltete. Der Umgang mit den erfahreneren Juristinnen fand ohne Standesdünkel auf Augenhöhe statt. So bot sich die Chance, mit anderen engagierten jungen Juristinnen aus der gesamten Bundesrepublik, wie auch mit einflussreichen Frauen, die in unterschiedlichen Bereichen juristisch tätig sind, ins Gespräch zu kommen. Wieder zu Hause ist man nicht nur fachlich bereichert, sondern hat nach dieser sehr intensiven Zeit auch menschlich dazu gelernt und ist Teil eines großen Netzwerkes geworden. Der nächste Bundeskongress des djb wird 2011 in Potsdam stattfinden. Die Regionalgruppe Freiburg trifft sich an jedem zweiten Dienstag im Monat. Interessierte Leserinnen können sich gerne direkt an die Autorinnen wenden. Katharina König vertritt seit dem Kongress in Karlsruhe als Beisitzerin im Bundesvorstand die Interessen der Mitglieder in Ausbildung und ist unter der E-Mail-Adresse kathi1601@web.de zu erreichen. |
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