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Ein Ausflug in die Welt des VerfassungsrechtesKolloquium zur Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts von RiBVerfG Prof. Dr. Dr. h.c. Siegfried Broß von stud. jur. Claudia Tröller, Universität Freiburg
Vorratsdatenspeicherung? Pendlerpauschale? Wahlcomputer? Alles Entscheidungen, die im vergangen Jahr von dem Bundesver-fassungsgericht neu und wegweisend für Rechtssprechung und Lehre entschieden wurden. Nur – mit welchem Inhalt? Nicht alleine die teils etwas kryptische Sprache der Urteile und deren Aufbau, sondern auch die Fülle der Urteile erschwert es Studenten, sich mit diesen Entscheidungen des obersten Gerichts auseinander zu setzten. Um dem entgegen zu treten und das Interesse der Studenten zu fördern veranstaltet Herr RiBVerfG Prof. Dr. Dr. h.c. Siegfried Broß san verschiedenen Terminen im Semester ein Kolloquium für Studenten, in dem durch Vortag und Diskussion diese Themen verständlich erläutert werden. Das Kolloquium zur Verfassungsgerichtsrechtssprechung ist, wie der Name vermuten lässt, nicht als Lehrveranstaltung, sondern als Veranstaltung zum Mitdiskutieren ausgerichtet. Anschließend an die Hintergründe der Entscheidung wird das Urteil besprochen. Anhand der jeweiligen Entscheidungen werden die Urteile und Urteilsgründe vorgetragen und erläutert, wobei auch auf abweichende Meinungen und Vorschläge der verscheiden Mitglieder eingegangen wird. Danach ist Zeit und Raum für Diskussionen und Fragen seitens der Studenten, seien es eigene Fragen, die beim Lesen der Entscheidung aufgetaucht sind, seien es besondere Anmerkungen, die in der Diskussionsrunde auch zur Debatte gestellt werden. Dieses Kolloquium ist sicherlich für den an Vorlesungenseinheiten gewöhnten Studenten eine interessante Abwechslung, in das wirklich zeitnahe Verfassungsgeschehen und die Brisanz und Tragweite von Entscheidung einbezogen zu werden. Das Kolloquium ermöglicht es Studenten, aktuelle Entscheidungen und die Hintergründe dazu kennen zu lernen, die nicht nur für die Klausuren und Examina gerne als Aufhänger fungieren, genommen werden, und auch in einen gleichberechtigten Disput über Vor- und Nacheile der Entscheidung als auch über eigene Kritikpunkte zu diskutieren. Studenten sollten sich bereits mit Verfassungsrecht beschäftigt haben, um bestimmte Verknüpfungen, die teilweise auch in andere Rechtsgebiete übergreifen, nachvollziehen zu können. Wenngleich es nicht verpflichtend ist, die Entscheidung vor der Besprechung zu lesen, so ist dies aber anzuraten, da teilweise entscheidende Details oder Aufbauvariationen der Bundesverfassungsrichter besprochen bzw. hervorgehoben werden. Ansonsten sind keine besonderen Voraussetzungen nötig. Der dritte und letzte Teil der Veranstaltung findet am Mittwoch, den 15.7.2009 um 16 Uhr s.t. Raum 2408 (Institut für Deutsches und Ausländisches Zivilprozessrecht/Lehrstuhl Prof. Stürner) statt. Hervorzuheben ist hierbei die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabonner Vertrag. Mehr zu dem Kolloquium unter: http://www.jura.uni-freiburg.de/institute/ioeffr/aktuelles/resolveUid/7a5b5cb992b33751a8d2822c02e65ec6
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