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Arbeits- und Sozialrecht im Fokus

Zum Gegenstand und Aufbau des Schwerpunktbereichs „Arbeit und Soziale Sicherung“ an der juristischen Fakultät in Freiburg

von stud. jur. Gerd Giesen, Universität Freiburg

 

 

I. Die Thematik  

Mit der Integration eines Schwerpunktstudiums in den juristischen Studienplan ist in Freiburg ein Schwerpunktbereich geschaffen worden, der sich explizit mit dem Arbeits- und Sozialrecht auseinandersetzt. Doch welche Inhalte, welche Fragestellungen erwarten die Studierenden und welche Interessen sollten sie mitbringen?
Ganz grundsätzlich gilt, mit arbeits- und sozialrechtlichen Normen kommt letztlich jedermann im Laufe seines Lebens in Kontakt. Für die meisten Menschen sichert der Arbeitsvertrag ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage. Im Falle der Arbeitslosigkeit tritt an diese Stelle der Anspruch auf staatliche Unterstützung. Der Bezug von BAföG-Leistungen ist für viele junge Leute die Voraussetzung, um ein Studium absolvieren zu können und die Rente soll den Lebensstandard der älteren Bevölkerungsteile sichern. Und um persönliche Notlagen abfedern zu können, sind im Laufe der Zeit zum Beispiel die Kranken- und Unfallversicherungen geschaffen worden.
Aus dieser Bedeutung des Arbeits- und Sozialrechts für die Lebensrealität der Menschen ergibt sich zwangsläufig auch, dass es wie nur wenige andere Rechtsgebiete regelmäßiger Gegenstand politischer und gesellschaftlicher Debatten und Diskussionen ist.
So ist beispielsweise kaum ein anderes politisches Reformvorhaben der letzten Jahre auf ein vergleichbar immenses öffentliches Echo gestoßen wie die Neuregelung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im SGB II, welche umgangssprachlich in erster Linie unter dem Begriff „Hartz IV-Reform“ bekannt geworden ist. In Gegenwart und Zukunft ergeben sich viele weitere interessante und relevante Fragestellungen: Welchen Nutzen hätten gesetzlich normierte Mindestlöhne? Welcher Kündigungsschutz bringt Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen in einen sinnvollen Ausgleich? Wie können in einer alternden Gesellschaft die Rentenbezüge langfristig gesichert werden? Und wie lässt sich das Krankenversicherungssystem sozial gerecht finanzieren?
Wer solchen Themen nicht gänzlich gleichgültig gegenübersteht, wer vielmehr Interesse daran besitzt, sich näher mit diesen Fragestellungen zu befassen und ihnen einmal auf den Grund gehen will, der sollte den Schwerpunktbereich „Arbeit und Soziale Sicherung“ bei seiner Wahlentscheidung mit einbeziehen. 

 

II. Aufbau des Schwerpunktstudiums

Innerhalb des Schwerpunktes erfolgt ganz bewusst keine Gewichtung der beiden Rechtsgebiete, vielmehr wird den Studierenden zu gleichen Teilen Kenntnisse aus beiden Materien vermittelt. Die arbeitsrechtliche Säule wird hierbei betreut von Prof. Dr. Sebastian Krebber, LL.M., der sozialrechtliche Bereich von Prof. Dr. Katharina von Koppenfels-Spies. 

 

1. Arbeitsrecht

Als Teil des Examenspflichtstoffes kommen die Studierenden im Verlaufe ihres juristischen Studiums mit dem Individualarbeitsrecht, also den Rechtsbeziehungen zwischen dem einzelnen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in Berührung. Für Studierende des Schwerpunktbereiches bildet die entsprechende Vorlesung im Individualarbeitsrecht erst die grundlegende Basis für den arbeitsrechtlichen Teil des Schwerpunktes. Die hierauf aufbauende Veranstaltung im Kollektiven Arbeitsrecht („Arbeitsrecht II“) vermittelt unter anderem das Recht der arbeitsrechtlichen Koalitionen (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) und das Betriebsverfassungsrecht, also die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und der von den Arbeitnehmern gewählten betrieblichen Interessenvertretung. Um einen prozessualen Rahmen ergänzt, wird der arbeitsrechtliche Abschnitt durch eine Veranstaltung zum Arbeitsgerichtsverfahren. Die Vorlesung „Europäisches und internationales Arbeits- und Sozialrecht“ behandelt als einzige Vorlesung beide Rechtsbereiche und soll den Studierenden die Möglichkeit geben, auch in ihrem Schwerpunktbereich einmal den Blick über den „nationalstaatlichen Tellerrand“ hinaus zu richten.

 

2. Sozialrecht

Art. 20 Absatz 1 GG beschreibt die Bundesrepublik Deutschland als einen „sozialen Bundesstaat“ und erhebt somit die Existenz des Sozialstaates zu einem grundlegenden Verfassungsprinzip. Die notwendige konkrete Ausgestaltung des Sozialstaatspostulats ist Gegenstand des Sozialrechts, welches heute zum ganz wesentlichen Teil in den Büchern I bis XII des Sozialgesetzbuches (SGB) kodifiziert ist. Aus § 1 I SGB I lässt sich der Kern des Begriffs Sozialrecht entnehmen: Sozialrecht ist das der sozialen Gerechtigkeit und der sozialen Sicherheit dienende Recht, das diese Ziele durch die Gewährung von Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen zu verwirklichen sucht. Unter diesem Blickwinkel soll den Studierenden mittels der Vorlesung „Sozialrecht I“ zunächst eine Einführung in dieses Rechtsgebiet gegeben werden, in denen zum Beispiel die Grundsicherung, die Sozialhilfe, das BAföG und das Schwerbehindertenrecht behandelt werden. In der Veranstaltung „Sozialrecht II“ liegt der Fokus sodann auf dem Sozialversicherungsrecht mit den Komponenten der Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung. Den Abschluss bildet auch hier im Rahmen der Veranstaltung „Sozialverwaltungs- und Sozialgerichtsverfahren“ ein Einblick in das Prozessrecht.

 

3. Prüfungen

Die Prüfungen im Schwerpunktbereich teilen sich in drei Abschnitte auf, die jeweils zu einem Drittel in die Schwerpunktsendnote einfließen. Die Studierenden müssen zu diesem Zweck eine Studienarbeit, eine große Aufsichtsarbeit sowie vier Vorlesungsabschlussklausuren anfertigen.  Entsprechende Seminare, in welchen die Studienarbeit verfasst werden kann, werden sowohl im Arbeitsrecht als auch im Sozialrecht jedes Semester angeboten. Gegenstand der großen Aufsichtsarbeit sind das Kollektive Arbeitsrecht und das Sozialversicherungsrecht. Die vier Vorlesungsabschlussklausuren können nach Wahl in vier der übrigen Vorlesungen geschrieben werden. Erfahrungen zeigen, dass das Schwerpunktstudium ohne Weiteres innerhalb von drei Semestern absolviert werden kann.

 

4. Ausblick

Den Juristinnen und Juristen mit arbeits- und sozialrechtlichen Kenntnissen eröffnen sich vielfältige berufliche Perspektiven. Innerhalb der Justiz kommen insbesondere die Richterschaft in der Arbeits- bzw. Sozialgerichtsbarkeit in Betracht. Daneben existieren sowohl eine arbeits- als auch eine sozialrechtliche Fachanwaltschaft. Ferner besteht – um nur einige in Frage kommende Berufsfelder zu nennen – in den Personalabteilungen von Wirtschaftsunternehmen, bei Sozialleistungsträgern (Arbeitsagenturen, Krankenkassen, etc.), Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, den Verwaltungen von Bund und Ländern, bis hin zu den Wohlfahrtsverbänden und internationalen Organisationen ein Bedarf an qualifiziertem juristischen Personal mit arbeits- und sozialrechtlichen Kenntnissen. Auch unter diesem Gesichtspunkt lohnt es sich folglich, einmal über die Wahl dieses Schwerpunktbereichs nachzudenken.