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Ein LL.M in Europa

Das Masterstudium am Europakolleg in Brügge

von ref. jur. Julia Wambach, LL.M.

 

 

Mit meinem LL.M. am Europakolleg in Brügge habe ich im letzten Jahr einen eher ungewöhnlichen Schritt in meiner Ausbildung getan, indem ich zum Masterstudium nicht in die USA und auch nicht nach Großbritannien sondern nach Belgien gegangen bin.
In diesem Beitrag möchte ich den LL.M. im Europarecht am Europakolleg Brügge vorstellen und meine Erfahrungen in einem multinationalen Umfeld in einer idyllischen belgischen Kleinstadt schildern.

I. Warum Continental Europe und nicht die USA?

Schon während der Examensvorbereitung war mir klar, dass ich nach dem ersten Staatsexamen nicht sofort ins Referendariat gehen möchte sondern vorher noch einen LL.M. machen möchte. Nun ging es natürlich darum, eine geeignete Hochschule für dieses Vorhaben zu finden. Hier war erst einmal zu überlegen in welche Richtung es geographisch und von den fachlichen Interessen her gehen sollte: USA, Australien/Neuseeland, Asien, Südamerika oder doch Europa? Die Entscheidung für Europa war hauptsächlich motiviert durch meine fachlichen Interessen. Mein LL.M. sollte im Bereich Europarecht liegen und nicht ein LL.M: im nationalen Recht z.B. der USA oder Englands sein. Auch sollte er möglichst den Schwerpunkt auf den Unterricht und nicht so sehr auf die Forschung, also die Masterarbeit legen.
Innerhalb Europas stellte sich dann nochmals die Frage: Großbritannien oder „Continental Europe“? Sowohl dort als auch hier werden spezialisierte Masterprogramme im Bereich Europarecht angeboten. Den Ausschlag für das Europakolleg in Brügge hat schließlich die Tatsache gegeben, dass der Unterricht dort bilingual auf Englisch und Französisch stattfindet und dass dort ein sehr internationales Umfeld herrscht, da die Hochschule keine rein belgische ist, und die Professoren oftmals Praktiker sind, die in der Kommission, am EuGH oder in Brüsseler Anwaltskanzleien arbeiten.

 

II. Das Programm in Brügge und der erworbene Abschluss

Das Europakolleg in Brügge bietet neben den Abschlüssen im Bereich Wirtschaft, Politik und Internationale Beziehungen vor allem auch das LL.M.-Programm im Europarecht an. Die Hochschule dort ist eine private Hochschule, die jedoch überwiegend von der EU-Kommission und den Regierungen der Mitgliedsstaaten finanziert wird.

1. Die Kurse

Das LL.M. Programm ist, wie die anderen dort angebotenen Studiengänge einjährig. Es beginnt im September und endet im Juni. Insgesamt sind 10 Kurse zu belegen. Im ersten Semester finden ausschließlich Pflichtkurse statt, bei denen die Wahl sich im Endeffekt auf die Sprache beschränkt. Hierzu ist ergänzend zu sagen, dass, obwohl sich das Europakolleg im flämischen Teil Belgiens befindet, die Unterrichtssprachen Englisch und Französisch sind. Im Law Department, wie die juristische Fakultät dort heißt, gilt die Regelung 60 % - 40%, es sind also mindestens 4 Kurse in der „schwächeren“ Sprache zu absolvieren.
Die Pflichtkurse sind Les Institutions Communautaires (Institutionen), L’ordre Juridique Communautaire (Die Rechtsordnung der Gemeinschaft) und The Four Freedoms (Die Grundfreiheiten). Sie vermitteln einem die Grundlagen des Europarechts, wobei „Grundlagen“ wohl untertrieben ist, da die wesentlichen Grundfragen des Europarechts sehr detailliert behandelt werden. So wurde zum Beispiel der Stoff im Kurs „The Four Freedoms“ anhand der gesamten Rechtsprechung zu den Grundfreiheiten sowie zur Unionsbürgerschaft erarbeitet. Der vierte Kurs, Competition Law (Wettbewerbsrecht – auch Kartellrecht und Fusionskontrollen umfassend) lief über 2 Semester.

Im zweiten Semester finden nur noch 2 Pflichtkurse statt. Competition Law und wahlweise EU External Relations (Außenbeziehungen der EU) oder Droit de la Concurrence, Secteur public (Beihilfenrecht). Darüber hinaus belegt man 3 Seminare nach Wahl. In einem dieser Seminare wird die Masterarbeit geschrieben. Die Bandbreite der angebotenen Seminare ist enorm und umfasst sämtliche Bereiche des Gemeinschaftsrechts, so auch Umweltrecht, rechtliche Fragen der Immigration, WTO-Recht und vor allen Dingen aber sämtliche Aspekte des Wettbewerbsrechts. Meine Seminare waren EC social and employment law (kollektives Arbeitsrecht), Espace de liberté, sécurité et de justice (Immigration) und Droit des entreprises de réseau (Fragen der Liberalisierung der sog. Network Industries). In EC social and employment law habe ich meine Masterarbeit geschrieben.
Diese Fächerkombination ist etwas ungewöhnlich, da das Europakolleg seinen inhaltlichen Schwerpunkt auf das europäische Wettbewerbsrecht setzt. In diesem Bereich werden die meisten Seminare angeboten. Aufgrund der darüber hinausgehenden Seminare zu anderen europarechtlichen Aspekten kann man die Richtung seines Masters jedoch relativ frei gestalten.

2. Die Professoren

Das Europakolleg hat kein festes Lehrkollegium. Einige der Dozenten sind Professoren anderer europäischer Universitäten, z.B. dem King’s College, oder der Universitäten Gent, Thessaloniki, Strasbourg, Aix-en-Provence. Andere arbeiten für die Europäische Kommission bzw. am EuGH. Vor allem im Bereich des Wettbewerbsrechts kommen die Dozenten meist aus den Brüsseler Großkanzleien.

3. Die Prüfungen

Am Ende eines jeden Semesters gibt es Abschlussprüfungen in allen Fächern. Im zweiten Semester ist darüber hinaus die Masterarbeit mit 12.000-15.000 Wörtern anzufertigen. Diese wird dann im Rahmen einer mündlichen Prüfung verteidigt.
Die Prüfungen sind grundverschieden von den Examensklausuren in Deutschland. Reine Fallklausuren sind selten. Meistens ist ein Fall zu lösen und darüber hinaus sind Problemfragen zu erörtern. Auch anders als in deutschen Klausuren ist hier der Prüfungsstoff durch die Inhalte der Syllabi (sehr ausführliche Skripten) relativ genau umgrenzt. Wenn man also den Stoff des Semesters mitgearbeitet und wiederholt hatte musste man sich bei der Klausur eigentlich keine Sorgen mehr machen. Das erforderte natürlich konsequente Mitarbeit während des Semesters, die von den Professoren auch erwartet wurde, die aber manchmal schlichtweg nicht ganz zu realisieren war, da der vor- und nachzubereitende Stoff einfach zu umfangreich war.

4. Der Titel

Der nach Bestehen sämtlicher Prüfungen sowie der Masterarbeit erworbene Mastertitel trägt die Bezeichnung LL.M. in European legal studies. Er war lange Zeit von der belgischen Regierung nicht als Abschluss anerkannt, was für manche Studenten zum Problem in ihrem Heimatstaat wurde, jedoch wurde dies im letzten Jahr geändert, sodass der LL.M. nun ein anerkannter belgischer Titel ist.

 

III. Die Masterarbeit

Die Masterarbeit ist, wie bereits erwähnt, in einem der im 2. Semester belegten Seminare anzufertigen. Sie soll 12.000-15.000 Wörter lang sein, was ca. 40 Seiten entspricht. Dies ist vom Umfang her nicht allzu viel, macht das Ganze aber nicht unbedingt leichter, da natürlich sehr viel mehr darauf geachtet werden muss nur das Wesentliche – nicht mehr und vor allen Dingen auch nicht weniger – zu Papier zu bringen.

Meine Masterarbeit hat sich mit der Rechtsprechung des EuGH bezüglich des Konflikts zwischen Grundrechten und Grundfreiheiten im Gemeinschaftsrecht beschäftigt. Anfang 2007 hat der EuGH zwei viel beachtete Urteile zum Konflikt zwischen dem von ihm als solches bezeichneten Grundrecht auf Arbeitskampf und der Dienstleistungsfreiheit beziehungsweise Niederlassungsfreiheit veröffentlicht. Ich habe die Tragweite dieser Urteile, vor allem durch einen Vergleich mit älterer Rechtsprechung, insbesondere im Fall Schmidberger analysiert.

Das Thema habe ich mit meiner Betreuerin im Januar, also zu Beginn des 2. Semesters abgesprochen. Während der gesamten Bearbeitungszeit bis zum Abgabetermin Anfang Mai hat sie dann auch regelmäßig Gesprächstermine angeboten, in denen man sich intensiv mit ihr über Inhalt und Struktur der Arbeit unterhalten konnte. Auch via e-mail konnte ich wichtige Fragen mit ihr abklären und hatte stets das Gefühl, dass Sie bei Ihren Antworten genau in das Problem eingearbeitet war.

 

IV. Das Leben in Brügge

Brügge – Wo ist das denn? Das habe nicht nur ich mich zu Anfang gefragt, das wurde ich auch regelmäßig von meinen Freunden gefragt, unmittelbar gefolgt von der Frage warum ich gerade dort studieren möchte. Dass es mir bei der Ortswahl überwiegend um die Hochschule ging, habe ich bereits erwähnt. Dennoch war auch das Leben in Brügge etwas Besonderes.

1. Die Stadt

Die Stadt – übrigens UNESCO Weltkulturerbe – muss man sich vorstellen wie frisch von der Leinwand der alten flandrischen Maler. Rote Backsteinhäuser, mittelalterliche Gassen mit Kopfsteinpflaster und Kanäle soweit das Auge reicht. Das Ganze wird ergänzt durch unzählige Schokoladengeschäfte, Pferdekutschen und Boote, allesamt jedoch ausschließlich zur Unterhaltung der Touristen bestimmt. Es kam also durchaus vor, dass die einzigen Geräusche, die während der Kurse von außen hereingedrungen sind, die Glocken des Belfrieds und das Hufgetrappel der Pferde waren. Genau wie im Mittelalter eben.

2. Das Leben am Kolleg

Neben diesem eigenen Charme zeichnet sich das Besondere des Lebens in Brügge allerdings nicht durch ein übermäßig vielfältiges kulturelles Angebot oder andere Attraktionen (außer dem nahe nur 10 Minuten entfernten Meer vielleicht) aus. Nein, es ist vielmehr der „Mikrokosmos Europakolleg“, der dieses Jahr für mich so unglaublich bereichert hat. Pro Jahr studieren am Kolleg insgesamt ca. 300 Studenten aus etwa 50 verschiedenen Ländern. Alle kommen gleichzeitig an, haben den gemeinsamen Alltag, sind gleichermaßen von der hohen Arbeitsbelastung am Europakolleg betroffen und feiern die gleichen Partys zusammen. Es entwickelt sich sozusagen eine große Blase, die Kolleg-Blase, in der das Leben etwas anders abläuft als das der Brügger Bevölkerung. Wirklicher Kontakt zu den „locals“ entsteht (leider) nicht, wobei dies meiner Meinung nach auch daran liegt, dass Brügge extrem von Touristen frequentiert wird und die Brügger (Brüggelinge – wie sie sich nennen) froh sind, wenn sie unter sich sind. Die Studenten fallen aus ihrer Sicht wohl auch eher unter die Kategorie Touristen.
Das Leben in der Blase kann man sich so vorstellen: Fast alle Studenten wohnen in kleinen Wohnheimen, den residences. Das Kolleg hat 7 residences à maximal 60 Zimmer. Die Wohnheime haben einen Gemeinschaftsraum in dem das Frühstück serviert wird und wo es auch Sofaecken und einen Fernseher gibt. Mittag- und Abendessen gibt es in der Mensa. Stimmt genau, am Europakolleg gibt es Vollpension. Allein schon durch die gemeinsamen Mahlzeiten entsteht ein starkes Gemeinschaftsgefühl. Das setzt sich dann fort wenn es um die Partys geht. Im ersten Semester fand an fast jedem Wochenende eine Party in einem der Wohnheime statt. Im zweiten Semester ist dann traditionell die Saison der National Weeks, in denen die Studenten der jeweiligen Länder ihr Land vorstellen. Es finden Konferenzen, Ausstellungen, Podiumsdiskussionen statt, in der Mensa schreiten die Studenten selbst zur Tat und kochen nationale Gerichte. Beendet wird eine solche National Week dann durch die National Party, eine Party die unter einem bestimmten Motto passend zur veranstaltenden Nation steht. Als Beispiel sei hier die Après Ski Party genannt, die von der Schweiz, Österreich und Ungarn veranstaltet wurde. Anton aus Tirol, Glühwein und jede Menge Skiacessoires haben da natürlich nicht gefehlt.

3. Konfliktpotential

Natürlich gilt es auch kulturelle Differenzen zu überwinden. Das Leben auf engstem Raum mit so vielen unterschiedlichen Menschen war nicht immer leicht. Dies geht bei der Definition von Ruhe in der Bibliothek los, die definitiv bei vielen von uns anderes lautete, als das z.B. in Spanien oder Italien der Fall zu sein schien. Auch in der residence war da natürlich Konfliktpotential vorhanden. Aber nach ein paar Wochen hatten wir uns alle so aneinander gewöhnt, dass viele Konfliktpunkte schlichtweg vergessen waren. Dann konnte man sich von seinen Kommilitonen in die Film- oder Musikkultur anderer Länder einweihen lassen und nicht selten auch in den Genuss des einen oder anderen Nationalgetränks, das frisch von zu Hause angekommen war, kommen.
Ein Jahr in der Kolleg-Blase zu leben bedeutete daher nicht nur Europarecht zu lernen, sondern auch zu einem sehr großen Teil Völkerverständigung – in welcher Sprache – das war ganz egal, Hauptsache alle beteiligten sprachen dieselbe.

 

V. Der European Law Moot Court

Die Teilnahme am European Law Moot Court, einem Moot Court der sich ausschließlich mit europarechtlichen Problemen befasst, ist etwas, das das Europakolleg seinen Jurastudenten als zusätzliche Aktivität anbietet.
Jedes Jahr wird ein 4-köpfiges Team ins Rennen geschickt. Da ich schon immer sehr großes Interesse an der Teilnahme an einem Moot Court hatte und sich die Gelegenheit noch nicht ergeben hatte, habe ich die Chance genutzt und mich für das Team beworben. Zusammen mit einer Irin, einer Französin und einem Italiener haben mich unsere „Coaches“ – 2 Assistenten des Law Departments schließlich ausgewählt. Damit begann zwar eine Zeit chronischen Freizeitmangels und der Nachtschichten, aber der Moot Court war auch eine der besten Erfahrungen die ich bisher in meinem Leben gemacht habe. Parallel zu den Kursen des ersten Semesters haben wir unsere Schriftsätze – Sprachen des Moot Courts sind ebenfalls Englisch und Französisch – angefertigt. Im Januar haben wir erfahren, dass wir uns, zusammen mit 48 anderen teilnehmenden Hochschulen aus aller Welt für die mündlichen Regionalfinale qualifiziert haben. So sind wir Ende Februar nach Valencia geflogen, wo wir in einem altehrwürdigen spanischen Gerichtsgebäude auf Kläger- und Beklagtenseite sowie in Person des Generalanwalts zum Fall plädieren durften. Schon hier war es eine tolle Erfahrung vor einem hochrangigen Gericht, bestehend aus Professoren des Europarechts, Anwälten und wissenschaftlichen Mitarbeitern des EuGH zu sprechen.

Da wir das Regionalfinale in Valencia gewonnen haben, wurde uns dann aber die größte aller Ehren im Europarecht zuteil, nämlich in Luxemburg im großen Sitzungssaal vor dem EuGH zu plädieren. Vor einem Gericht bestehend aus Richtern des EuGH, des Gerichts 1. Instanz und aus Generalanwälten durfte ich dann - stilecht in Robe – für die Beklagtenseite, den virtuellen EU-Mitgliedsstaat Aquatar zu Fragen des Vergaberechts und des Konflikts zwischen Grundrechten (Arbeitskampf) und Grundfreiheiten (Dienstleistungsfreiheit) im Recht der europäischen Gemeinschaften plädieren. Dass mein Team den Wettbewerb gewonnen hat habe ich erst realisiert, als der Präsident des EuGH uns die Trophäe überreicht und die Hände geschüttelt hat.
Rückblickend muss ich, wie bereits angedeutet gestehen, dass Moot Court und Arbeitspensum am Kolleg selbst für so manche schlaflose Nacht und einige freie Tage weniger gesorgt haben. Aber ich habe sowohl fachlich als auch menschlich, vor allem in Bezug auf Teamarbeit im internationalen Umfeld so viel dazu gelernt, dass ich sämtliche Nachteile gerne in Kauf genommen habe.

 

VI. Résumé

Obwohl das Jahr in Brügge anstrengender und arbeitsaufwändiger war als erwartet – und damit meine ich, dass es mit der Examensvorbereitung vergleichbar war – würde ich mich jederzeit wieder dafür entscheiden. Fachlich hat mich der Master in zweierlei Hinsicht weitergebracht. Natürlich habe ich fundierte Fachkenntnisse in vielen Bereichen des Europarechts erworben. Zum anderen habe ich aber auch aufgrund der Vielfalt der Kursgestaltung sowie durch den Moot Court nochmals neue Lehr- und Lernmethoden kennen gelernt, die mir bereits jetzt für die Vorbereitung auf das 2. Staatsexamen sehr hilfreich sind.
Natürlich haben sich auch meine Englisch- und Französischkenntnisse, vor allem was die Rechtsterminologie angeht, enorm verbessert.

Die bunte kulturelle Mischung des Lebens am Europakolleg hat schließlich auch auf persönlicher Ebene nochmals meinen Blick geschärft für Kooperation, Teamarbeit und Toleranz. Es ist ein bisschen wie die europäische Realität: nicht immer unter einen Hut zu bekommen aber dennoch einzigartig alle Mühen wert.

 

 

 

 

 

 
 
 
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