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Der Arbeitskreis zum deutschen und chinesischen Recht

von stud. jur.Vanessa van Weelden, Universität Freiburg

 

 

Anfang des Jahres 2007 entstand an der Juristischen Fakultät der Universität Freiburg der Arbeitsbereich Internationales Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Ostasien. Schnell war die Idee geboren, eine alte Institution, den Arbeitskreis zum deutschen und chinesischen Recht, wieder aufleben zu lassen. Als erste Mitarbeiterin des Lehrstuhls wurde ich mit der Aufgabe betraut, dies umzusetzen. Der Arbeitskreis sollte vor allem ein Treffpunkt für deutsche und chinesische Juristen sein und so eine Plattform für den gegenseitigen Rechtsdialog und Erfahrungsaustausch darstellen. Darüber hinaus galt es, hochrangige Referenten, nicht nur aus der Wissenschaft, sondern vor allem auch aus der Praxis zu gewinnen. Durch Vorträge über Themen, mit denen der deutsche Jurastudent höchstens am Rande seines Studiums in Berührung kommt, sollte die Möglichkeit geboten werden, die eigenen Horizonte zu erweitern. Es sollte die Chance gewährt werden, rechtliche Fragestellungen aus einem anderen Blickwinkel zu betrachten.

 

Durch einen Rückblick auf das vergangene Jahr wird klar, dass der Arbeitskreis zum deutschen und chinesischen Recht diesem Anspruch gerecht geworden ist. Mit Herrn Qi Qi, Vizepräsident des oberen Volksgerichts Shanghai, und Frau Dr. Jing Sun, Leiterin der Rechtsabteilung der AHK Shanghai, konnten herausragende Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Rechtsprechung für praxisnahe Vorträge gewonnen werden. Herr Prof. Dr. Tao Xi sprach als ehemaliges Mitglied des Nationalen Volkskongresses der VR China über die Folgenabschätzungsanalyse als Instrument der ökonomischen Analyse von Gesetzen und die Beeinflussung der Situation in China durch das Europarecht auf diesem Gebiet. Pater Johannes Siebner, Direktor des Kollegs St. Blasien, konnte aus der Perspektive eines Schulleiters und Jesuitenpaters seine Erfahrungen mit China erläutern.

 

Als Organisatorin des Arbeitskreises zum deutschen und chinesischen Recht möchte ich im Folgenden eine kurze Zusammenfassung der bisherigen Treffen geben.

 

Zum ersten Treffen des Arbeitskreises am 24. April 2007 war Frau Anna-Bettina Kaiser LL.M. eingeladen, die über ihre Lehrtätigkeit und ihren Aufenthalt an der Chinese University for Politics and Law (CUPL) berichtete. Frau Kaiser war vor allem von dem sprachlichen und juristischen Können der chinesischen Teilnehmer an ihrem vierwöchigen Kurs zum Europarecht beeindruckt. Auch hat sie ihre Erfahrungen mit der chinesischen Kultur und Lebensweise dargelegt. Nach dem Vortrag kamen rege Gespräche zwischen chinesischen und deutschen Studierenden auf.

 

Am 22. Mai 2007 fand das zweite Treffen des Arbeitskreises zum deutschen und chinesischen Recht statt. Geladen war zu einer Diskussion zum Thema „Juristenausbildung – Bachelor-/Masterstudiengänge“.

 

Für die Vorstellung des chinesischen Systems der Juristenausbildung konnten wir die Studentinnen Lin Jing und Yang Yiying von der Chinese University for Political Sciences and Law (CUPL) Beijing gewinnen. Aus deutscher Sicht erstaunten mehrere Besonderheiten: Zunächst gilt zu erwähnen, dass es zwar auch eine Staatsexamensprüfung gibt, die jedoch nicht in das System integriert ist. Sie kann ab der Erlangung des Bachelor-Grades abgelegt werden und befähigt zum Einstieg in die juristische Laufbahn. Zur Aufnahme eines Master-, bzw. Magisterstudiums muss ein Bachelor-Abschluss vorgewiesen werden, es ist allerdings egal, in welchem Fach dieser Abschluss errungen wurde. Dies mag zunächst seltsam anmuten. Doch gilt zu beachten, dass jeweils für die Zulassung zum Bachelor- und Magisterstudiengang eine Aufnahmeprüfung bestanden werden muss. Diese stellt hohe Anforderungen. Wer keinen juristischen Bachelor hat, muss daher für die Prüfung zur Aufnahme in ein Magister-Programm umso mehr lernen.

 

Im Anschluss an dieses Darstellung erläuterten Henrike Hepprich und Nicolas Glinka von der Universität Freiburg das derzeitige deutsche Modell sowie die Pläne des Justizministeriums Baden-Württemberg zur Bachelor-/Masterausbildung. Schließlich durften wir noch Herrn Prof. Dr. Deguchi aus Japan begrüßen, der über die dortige Situation berichtete. In Japan entwickelt sich das Jurastudium immer mehr nach amerikanischem Vorbild.  Im Verlauf der Diskussion schaltete sich auch Herr Prof. Dr. Merkt ein, um die Sichtweise der meisten deutschen Professoren zu erläutern: Gestützt auf einige schwerwiegende Argumente wird die Einführung eines Bachelor-/Mastersystem in Deutschland rigoros abgelehnt. Der Abend ermöglichte so eine Diskussion zwischen Studierenden und Professoren aus verschiedenen Ländern, wie sie sicherlich nicht alltäglich ist.

 

Frau Prof. Dr. Xuezhe Zhang gewährte am 19. Juni 2007 dem Arbeitskreis einen Einblick darüber, inwieweit das deutsche und europäische Vertragsrecht das chinesische Vertragsrecht beeinflussen. Grundlage ihrer Ausführungen war die Feststellung, dass das chinesische Zivilrecht im gesamten vom deutschen Zivilrecht geprägt wurde und immer noch geprägt wird. Interessant ist für die Zukunft vor allem die Entwicklung des Verbraucherschutzrechts in China. Fraglich ist, ob sich China an der Weiterentwicklung des deutschen Rechts im Zuge des Europarechts orientieren soll. Beispielhaft hierfür wäre die Berücksichtigung von neuen Vertragsschlussmodalitäten und Vertragstypen wie den Fernabsatz- und Haustürgeschäften.

 

Vor allem ist aber die Frage entscheidend, wie das Verbraucherschutzrecht zukünftig in die bestehende Rechtsordnung eingegliedert werden soll. Dazu gibt es unterschiedliche Reformvorschläge. Die Idee, den Verbraucherschutz in einem tatsächlichen Basisgesetz des Verbraucherrechts zu formulieren und die zivilrechtlichen Vorschriften in das Vertragsrecht einzugliedern, wird ebenso vom chinesischen Gesetzgeber momentan abgelehnt wie der Vorschlag, ein zusätzliches, eigenständiges Verbrauchervertragsgesetz zu erlassen. Der chinesische Gesetzgeber möchte dem Verbraucherschutz lieber mit Hilfe von Sondergesetzen und Verordnungen gerecht werden. Frau Prof. Dr. Zhang formulierte als Endziel jedoch, die verbraucherschützenden privatrechtlichen Instrumente im Buch „Vertrag“ des zur Zeit zu kodifizierenden Zivilrechtsgesetzbuches zu integrieren, so dass ein umfassendes Regelungswerk entsteht.

 

Am 3. Juli 2007 referierte Herr Prof. Dr. Tao Xi, der beim Nationalen Volkskongress der VR China tätig war, über „Die Bedeutung des europäischen Rechts in China“. Als Experte für die ökonomische Analyse von Gesetzen stellte Herr Prof. Dr. Xi das Instrument der Folgenabschätzungsanalyse vor. Nach einer Darstellung der Entwicklung in der Europäischen Union erläuterte er die Situation in China. Mit zahlreichen Beispielen aus seinen eigenen Erfahrungen bei der Arbeit an Konkursgesetz, Sachenrechtsgesetz, Wertpapiergesetz und Antimonopolgesetz untermauerte er seine Überzeugung von dem Wert von Folgenabschätzungsanalysen. Mittlerweile hat auch der Staatsrat der VR China zu diesem Thema gearbeitet und vorgeschlagen, eine Kosten-/Nutzenanalyse von Gesetzen einzuführen. Spezialisten der Europäischen Union wurden nach China eingeladen, um von Ihren Erfahrungen zu berichten. Nun ist in fünf Provinzen probeweise die Folgenabschätzung eingeführt.

 

Ein besonderes Highlight war der Vortrag von Frau Dr. Jing Sun, Leiterin der Rechtsabteilung der AHK Shanghai, die am 25. September 2007 über das Thema "Vertragsgestaltungen im China-Geschäft" referierte. Der Markteintritt deutscher Unternehmen in China vollzieht sich in mehreren Stufen. Angefangen wird meist mit dem reinen Export. Dies entwickelt sich zu dem Aufbau einer eigenen Vertriebsstruktur bis zuletzt auch die Produktion im Ausland stattfindet. In den unterschiedlichen Entwicklungsstufen ist vor allem die Wahl der Gesellschaftsform wichtig. Generell ist im Chinageschäft die Auswirkung vor allem der kulturellen Unterschiede zu beachten. Wenn man in China investieren will, muss man sich mit den dortigen Gepflogenheiten auseinandersetzen. Auf der anderen Seite ergeben sich in rechtlicher Hinsicht wenig Probleme bei der Vertragsgestaltung, da China das deutsche BGB zu einem Großteil rezipiert hat. Spezielle Verbote oder Beschränkungen hinsichtlich des Im- und Exports sowie die Registrierungsverpflichtung bestimmter Verträge wie zum Beispiel beim Miet- und Lizenzvertrag müssen allerdings beachtet werden. In dem Bereich des Schutzes von geistigem Eigentum, zu dem die AHK Shanghai am häufigsten Anfragen erhält, entwickelt sich vor allem das Rechtssystem in China, aber auch das Verwaltungssystem und die Gerichtsbarkeit vielversprechend.

 

Es war uns eine besondere Ehre, im Rahmen des Empfangs des Richterchors der Stadt Shanghai durch die Stadt Freiburg Herrn Qi Qi, Vizepräsidenten des Oberen Volksgerichtes Shanghai, zu begrüßen. Er sprach über die seit 1984 bestehende Gerichtskammer für Prozesse mit Minderjährigen. Dadurch ergab sich die seltene Gelegenheit, das chinesische Jugendstrafrecht aus der Sicht eines hochrangigen chinesischen Richters erläutert zu bekommen.

 

Ebenso wie im deutschen Recht gelten im chinesischen Jugendstrafrecht Altersgrenzen für den Umfang der Straffähigkeit. Generell werden Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren nur für schwerste Verbrechen wie Tötung, Raub, Drogenhandel und Vergewaltigung bestraft. Für unter 18-Jährige kann die Todesstrafe nicht und eine lebenslange Haftstrafe nur in schwersten Fällen verhängt werden. Grundsätzlich gilt bei jugendlichen Straftätern das „Prinzip der Erziehung und Korrektur“. Verhandlungen, an denen Jugendliche beteiligt sind, finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit an einem runden Tisch statt. Eltern und Lehrer werden in das Verfahren eingebunden. Wichtig ist, dass auf die Jugendlichen eingegangen wird. So oft es geht soll von einer Haftstrafe abgesehen werden. Wenn dies jedoch unausweichlich ist, werden die Jugendlichen in ein sogenanntes „Ordnungshaus“, eine Schule mit militärischer Ausbildung geschickt. Aus Sicht von Herrn Qi Qi ist diese Behandlung von Jugendstraftätern erfolgreich: Weniger als 20 Prozent werden rückfällig.

 

Das Chinesischprojekt am Kolleg St. Blasien stellte Pater Johannes Siebner am 22. November 2007 vor. Zum einen hat die Schule das Fach Chinesisch als erstes privates Gymnasium in Deutschland eingeführt. Nachdem dies erst als Arbeitsgemeinschaft und Wahlfach in der Oberstufe angeboten wurde, kann Chinesisch seit dem Schuljahr 2005/06 als dritte Fremdsprache erlernt werden. Bisher haben schon einige Schüler erfolgreich die Abiturprüfung in diesem Fach abgelegt. Auf der anderen Seite pflegt die Schule seit 1997 einen regen Austausch mit chinesischen Schulen. Jedes Jahr kommen auch drei bis vier chinesische Schüler für ein Jahr an das Kolleg St. Blasien. Interessant ist vor allem der Umgang mit der Religion. Als katholisches, jesuitisches Gymnasium spielt diese eine besondere Rolle im Tagesablauf an der Schule. Hinsichtlich der chinesischen Schüler, Eltern und Lehrer gestaltet sich dies als unproblematisch. Indes ist es jedenfalls auf offizieller Ebene noch nicht möglich, einen Dialog über den Katholizismus zu führen. Der Prozess der Aussöhnung zwischen Kirche und Staat gestaltet sich schwierig, Pater Siebner schätzt die Lage allerdings nicht als aussichtslos ein.

 

Am 19. Dezember 2007 hielt Herr Prof. Dr. Hongliang Wang einen Vortrag über den boomenden Immobilienmarkt in China und das neue Sachenrechtsgesetz.

 

Dies stellt vorerst das letzte Treffen des Arbeitskreises zum deutschen und chinesischen Recht in dieser Gestalt dar. Im kommenden Semester werden die regelmäßigen Veranstaltungen ein neues Gesicht bekommen. Im Wege eines „Legal Monitoring“ werden aktuelle Rechtsprechung, Gesetzgebung und der wissenschaftliche Diskurs zum chinesischen Recht dargestellt. Dabei wird regelmäßig auf alle Rechtsgebiete eingegangen werden. Wir freuen uns darauf, allen Interessierten über das chinesische Recht zu berichten und mit ihnen über spannende Fragestellungen zu diskutieren.

 

 
 
 
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