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„Exzellenzinitiative 2007“ Interview mit Prof. Dr. Merkt LL. M. (Univ. of Chicago)*von stud. jur. Carolin Siegel und stud. jur. Fabian Schür, Universität Freiburg
Am 19. Oktober 2007 wurde endlich das mit Spannung erwartete Ergebnis der zweiten Antragsstaffel im Rahmen der Exzellenzinitiative2verkündet:
„Die Universität Freiburg ist Eliteuniversität“
Nach zwei Jahren harten Wettbewerbs zwischen den deutschen Hochschulen können sich die Freiburger Wissenschaftler über einen Geldsegen von ca. 132 Millionen Euro (über einen Zeitraum von fünf Jahren) freuen. Mit diesen Geldern werden die Graduiertenschule „Spemann Graduate School of Biology and Medicine“3 , das Exzellenzcluster „Centre for Biological Signalling Studies – From Analysis to Synthesis” (bioss) und das Zukunftsprojekt „Windows for Research“ umgesetzt. Aufgrund des überwiegenden Erfolges von naturwissenschaftlichen Projekten, stellt sich nun die Frage, welche Impulse und Auswirkungen die Exzellenzinitiative für andere Fachgebiete, insbesondere die Rechtswissenschaft mit sich bringt. Diesbezüglich führte Freilaw ein Gespräch mit Prof. Dr. Merkt, der in Zusammenarbeit mit anderen Wissenschaftlern sich sowohl in der ersten als auch in der zweiten Antragsstaffel unter anderem mit dem Projekt „Private Rule Making – Privat Law Enforcement“ (PRIMA LAW) engagierte.
Freilaw: Herr Prof. Dr. Merkt, die Universität Freiburg darf sich seit letztem Jahr offiziell Exzellenzuniversität nennen. Ändern sich damit aus Ihrer Sicht die Umstände für das Studium der JurastudentInnen in Freiburg?
Prof. Merkt: Noch hat sich kaum etwas geändert. Es wird noch eine gewisse Zeit dauern bis sich das, was durch die Exzellenzinitiative angestoßen wurde, in irgendeiner Form für die Studenten konkret bemerkbar machen wird. Denn momentan ist von alledem noch nichts sozusagen „am Arbeiten“. Wie Sie wissen, ist unser Projekt4 in der Endrunde nicht erfolgreich gewesen, was ich natürlich außerordentlich bedauere, weil sich eine große Zahl von Kolleginnen und Kollegen in unserer Fakultät ebenso wie in anderen Fakultäten und kooperierende Forschungseinrichtungen im In- und Ausland in großartiger Weise engagiert haben, wofür ich mich auch an dieser Stelle und auch im Namen der Fakultät nochmals ganz herzlich bedanken möchte. Unmittelbar ist also mit der Exzellenzinitiative für die Studierenden der Rechtswissenschaft, jedenfalls zur Zeit, noch nichts verbunden. Ob und in welchen Umfang andere universitätsweite Projekte, etwa das FRIAS5 und die IGA6 für unsere Studierenden im Laufe der nächsten Monate oder Jahre greifbare Änderungen bringen werden, ist noch schwer abzusehen, da diese Strukturen alle noch nicht voll etabliert sind. Wir versuchen natürlich so gut es geht, trotz der schwierigen Ausgangsposition der Rechtswissenschaft nach Abschluss der zweiten Staffel der Exzellenzinitiative bei diesen Projekten mitzuwirken. So bemühen wir uns darum, dass z. B. die IGA um Angebote für die juristischen Doktoranden und Doktorandinnen erweitert wird. Wir werden uns ebenso anstrengen, dass das FRIAS um rechtswissenschaftliche Elemente ergänzt wird, vielleicht um eine rechtswissenschaftliche oder rechtswissenschaftlich-ökonomische fünfte Säule. Es gibt auch schon Überlegungen, wie das aussehen könnte. Ich will dazu aber in diesem relativ frühen Stadium nicht zuviel sagen. Wir arbeiten daran.
Freilaw: Werden sich darüber hinaus, trotz der Ablehnung, positive Impulse für die Forschung und Lehre ergeben?
Prof. Merkt: Auf jeden Fall, das kann man überall beobachten. Die Exzellenzinitiative hat etwas bewegt und es ist uns vor allem eines klar geworden: Wenn wir in diesem Bereich erfolgreich sein wollen, gerade als Juristinnen und Juristen, dann können wir nicht ad hoc, wenn die Aufforderung kommt etwas einzureichen, etwas entwerfen in der Hoffnung, dass wir Erfolg haben. Wir müssen jetzt und heute Dinge in Gang setzen und wenn die Exzellenzinitiative in dieser oder jener Form fortgeführt werden sollte, wovon alle ausgehen, müssen wir bereits ein laufendes Projekt vorzeigen können, auf dem wir dann aufbauen. Unser Problem war vor allem, dass wir für die Exzellenzinitiative ein Projekt entworfen haben, dem man angesehen hat, dass es jedenfalls in dieser Gestalt ad hoc für diesen Zweck entworfen war. Die Naturwissenschaften haben zum Teil Projekte, an denen seit 15 Jahren 100 Leute arbeiten und die dementsprechend bereits Ergebnisse und Erfolge erzielt und zum Teil sogar bereits Preise verliehen bekommen haben. Damit können sie sich natürlich ganz anders präsentieren als eine Fakultät wie die unsere, die für diesen Zweck eine in großen Teilen neue Forschergruppe zusammengestellt und sich auch mit einer ganz neuen Fragestellung beschäftigt hat. Wir müssen jetzt für die Zukunft planen. Das ist die Lektion, die wir gelernt haben. Die zweite Lehre ist, dass wir noch intensiver als bisher im Bereich drittfinanzierter Projektforschung aktiv werden müssen. In Zukunft wird man immer häufiger sagen: „Wenn ihr Geld braucht, dann geht bitte zu den Drittmittelgebern und erwartet nicht, dass die Universität oder das Land euch finanzieren.“ Das ist für uns eine harte Lektion, denn wir arbeiten wie kaum eine andere Fakultät nicht in Gruppen oder Projekten, sondern forschen in erster Linie als einzelne. Im Grunde ist das aus der Sicht der Exzellenzinitiative ein überholtes Modell, wie immer man das aus der Warte unserer Disziplin bewerten mag. Die Geisteswissenschaften haben generell dieses Problem, aber wir Juristen in besonderer Weise. Wir müssen unseren Arbeitsstil ändern bzw. erweitern.
Freilaw: Inwiefern, meinen Sie, hat der Status der Universität Freiburg als „Eliteuniversität“ positive Auswirkungen für Juristen auf dem Arbeitsmarkt? Verbessern sich dadurch Bewerbungschancen?
Prof. Merkt: Das ist eine gute Frage. Generell ist in der Rechtswissenschaft, anders als in manchem anderen Fach, die zentrale Frage die der Examensnote. Bei der Bewerbung später zählen vor allem das erste und das zweite Examen. Ob das aus Kiel, aus Rostock oder aus Freiburg kommt, ist gewiss nicht unbedeutend, aber sicher auch nicht letztentscheidend. Nachrangig ist in diesem Kontext jedenfalls momentan noch die Frage, ob Universitäten in der dritten Förderlinie als exzellente Universitäten abgeschnitten haben. Ob sich dies im Laufe der Zeit ändern wird, ist schwer zu sagen, scheint mir aber nicht sehr wahrscheinlich. Was bedeutet das für den einzelnen Absolventen, die einzelne Absolventin? Wenn wir mit den Naturwissenschaften in der Exzellenzinitiative bestanden haben, dann ist klar, dass das für die juristische Ausbildung jedenfalls noch kein Thema ist. Es ist natürlich eine spannende Frage, ob sich das ändert und ob die Leute, die im juristischen Bereich Personal einstellen, das zukünftig zur Kenntnis nehmen und sagen: „Sie kommen von einer exzellenten Uni. Das ist ein Pluspunkt.“ Zu diesem Effekt mag es in dem Moment kommen, in dem wir selber aktiv dabei sind, sei es mit einer Graduiertenschule, sei es in anderer Form. Dann wäre die Reaktion aber auch „Sie kommen von einer exzellenten Fakultät.“ Das würde sich dann vielleicht konkret niederschlagen, indem man begleitend zur Promotion an Seminaren, an Symposien und an Workshops teilnimmt und dass man mit Leuten aus der Praxis und mit hochkarätigen Wissenschaftlern aus dem Ausland Kontakt hat. Es mag sein, dass sich das mittelfristig niederschlägt. Momentan würde ich sagen, dass wenn Sie bei den Kanzleien oder in der Justiz die Leute darauf ansprechen und sagen, dass sie an einer exzellenten Uni studiert haben, diese eher schmunzeln werden.
Freilaw: Sie haben sich ebenfalls im Rahmen der Exzelleninitiative für die Errichtung einer Graduiertenschule „Private Rule Making – Private Law Enforcement“ (Prima Law) persönlich beworben …
Prof. Merkt: (schmunzelt) Ich darf das kurz richtig stellen: Ich habe mich nicht persönlich beworben, sondern wir haben uns gemeinsam mit einem Projekt beworben…
Freilaw: Das ist richtig, aber Sie haben ja persönliche Erfahrungen damit gemacht. Wie muss man sich den Ablauf eines solchen Bewerbungsverfahrens vorstellen? Welche besonderen Voraussetzungen bzw. Anforderungen mussten erfüllt und beachtet werden?
Prof. Merkt: Wir haben das - wie gesagt - als Gruppe gemacht. Aus der Fakultät waren wir 12 Kolleginnen und Kollegen und haben uns mit 13 Auswärtigen zu einer Gruppe von 25 Projektverantwortlichen zusammengetan, die dann wiederum ergänzt wurde um sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Bereich der Assistenten. Das Verfahren war recht langwierig, aufwendig und komplex. Kurz geschildert: Wir wurden zunächst im Frühling 2006 für die erste Runde aufgefordert ein Projekt einzureichen, entweder eine Graduiertenschule oder ein Exzellenzcluster. Es war uns relativ schnell klar, dass ein Exzellenzcluster für Rechtswissenschaften zu groß dimensioniert war. Das wären 80 Wissenschaftler gewesen und 300 bis 400 Doktoranden in einer Frist von fünf Jahren. Das ist für uns kaum darstellbar. Die Substanz dafür haben wir nicht. Solch große Forschungsverbände bekommt man nur mit Naturwissenschaften zusammen, wenn drei, vier Fakultäten zusammenarbeiten. Uns war klar, dass es eine Graduiertenschule sein musste. Dazu habe wir uns in der ersten Runde als Juristen mit mehreren Kolleginnen und Kollegen anderen Fakultäten zusammen getan. Es war ein Projekt, das bereits in der Vorrunde scheiterte. Das will ich jetzt aber auch gar nicht weiter vertiefen. Aus dieser Erfahrung heraus, haben wir jedoch gesagt: „Wir machen jetzt etwas, bei dem wir als Rechtswissenschaftler selbst stärker entscheiden, worum es gehen soll und mit wem wir zusammenarbeiten.“ Das war dann das PRIMA LAW Projekt. Wir haben im Herbst eine thematische und organisatorische Skizze eingereicht. Erfreulicherweise haben wir die Vorrunde erfolgreich überstanden und wurden aufgefordert, einen Vollantrag einzureichen. Der Vollantrag war relativ aufwendig und bestand aus jeweils 100 Seiten Antrag und Anhang. Da mussten zahlreiche Daten über die Fakultät und ihre Studierenden sowie über die 25 beteiligten Kolleginnen und Kollegen zusammengestellt werden. Es mussten Curricula und Stundenpläne entworfen werden. Das Ganze war in Deutsch und in Englisch zu machen. Der Text mussten schließlich mit den 25 Kollegen abgestimmt werden. Für die vier großen Bereiche Verfahrensrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht und Unternehmensrecht war jeweils ein Kollege federführend verantwortlich: im Verfahrensrecht Herr Stürner7 , im Öffentlichen Recht Herr Voßkuhle8 , im Strafrecht Herr Sieber9 und im Unternehmensrecht ich selbst. Im Frühling wurden wir dann eingeladen, unser Projekt in Bad Honnef vor einer Kommission zu präsentieren. Diese Präsentation fand im Sommer statt. Nach alledem, was ich jetzt schriftlich von der DFG10 habe, kann ich sagen, dass unser Antrag sehr positiv beschieden wurde. Es ist ihm attestiert worden, dass er innovativ sei, dass er sich trage und dass seine Konzeption insgesamt schlüssig sei. Es wurde allerdings angemerkt, dass er in seinen vier Teilen Unternehmensrecht, Verfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht nicht homogen genug sei und es wurden Zweifel geäußert, ob die Fakultät in der Lage sei, das Projekt in der geplanten Weise durchzuführen. Letztlich hielt man unser Vorhaben wohl für zu ambitioniert. Sicherlich hat man dem Antrag angemerkt, dass er noch nicht so ausgereift war wie mancher naturwissenschaftliche Antrag einer Forschergruppe, die schon seit 10 Jahren zusammenarbeitet. Und sicherlich hätte man die vier Teile stärker miteinander verknüpfen und verzahnen können. Die Quintessenz von alle dem kann nur sein: We try harder! Wir werden mit Sicherheit einen neuen Anlauf unternehmen. Und wir werden uns bemühen, mit den Erfahrungen dieses ersten Anlaufs ein Projekt zu entwerfen und umzusetzen, das besser ist und das höhere Erfolgschancen hat. Wir sind bereits am überlegen. Ich bin mit Herrn Masing11 bereits im Gespräch, der sich sehr interessiert daran gezeigt hat, an einem neuen Projekt mitzuwirken. Es wird mit Sicherheit nicht noch einmal das PRIMA LAW-Projekt sein. Wir suchen nach einer grundlegenden Fragestellung, die in möglichst vielen Teilbereichen der Rechtswissenschaft von Bedeutung ist. Eine solche Themenstellung muss gut überlegt sein. Denn mit dieser Thematik will man sich ja über längere Zeit auseinandersetzen. Wichtig dürfte sein, dass das Projekt interdisziplinäre Perspektiven eröffnet. Denn heute wird erwartet, dass man über den Tellerrand der eigenen Wissenschaft hinaussieht und in neue Kooperationen eintritt.
Freilaw: Da Sie gerade von einem neuem Projekt sprechen, inwieweit haben Sie vor, dieses neue Konzept im Rahmen der Exzellenzinitiative erneut einzureichen?
Prof. Merkt: Nun, im Moment gibt es keine neue Exzellenzinitiative. Soweit wir momentan ein neues Projekt, etwa ein Graduiertenkolleg in Angriff nehmen würden, müssten wir die Finanzierung über andere Wege sicherstellen. Wir könnten uns um eine Förderung aus DFG-Mitteln bemühen. Wenn dann die Exzellenzinitiative fortgesetzt würde, hätten wir möglicherweise bereits ein laufendes Projekt, das die Basis für einen neuen Antrag darstellen könnte. Die Exzellenzinitiative hat bislang vor allem die Doktorandenausbildung zum Gegenstand gehabt. Es ging nicht um Spitzenforschung durch arrivierte Wissenschaftler, sondern es ging um Spitzenforschung durch Doktoranden. Dies ist natürlich ein begrenzter Fokus. Wir können ein neues Projekt jetzt uneingeschränkt beginnen und schauen, ob eine Fortsetzung der Exzellenzinitiative wiederum bei der Doktorandenausbildung ansetzt oder ob man dann sagt, wir wollen in der nächsten Runde nicht nur die Doktorandenausbildung verbessern, sondern wir wollen auch die Forschung im Allgemeinen verbessern.
Freilaw: Aber die Doktorandenausbildung in der bisherigen Exzellenzinitiative ist doch nicht so stark finanziell gefördert worden, wie z. B. die Exzellenzcluster oder die Zukunftskonzepte?
Prof. Merkt: Das kann man so nicht sagen. Graduiertenschulen bieten nach ihrer Konzeption einer kleineren Zahl von Doktoranden Forschungsmöglichkeit. Bei den Exzellenzclustern sind mehrere hundert Doktoranden beteiligt, wohingegen diese Zahl bei den Graduiertenschulen in der ersten und zweiten Runde der Exzellenzinitiative deutlich darunter liegt. Wir hatten das, wie andere auch, so konzipiert, dass nur ein Teil der Doktorandenförderung aus den Exzellenzmitteln und ein anderer Teil aus Dritt- bzw. genau genommen aus Viertmitteln gekommen wären.
Freilaw: Das heißt, die Idee bzw. das Projekt, das Sie eingereicht haben, wird jetzt nicht weiter verfolgt?
Prof. Merkt: Richtig, zumal die Fragestellung natürlich durch den ganzen Exzellenzprozess an Innovativität verloren hat. Übrigens schon in der Zeit, in der es als Antrag der DFG vorlag, wurde dieses Thema an vielen Stellen aufgegriffen. Das hängt gewiss nicht mit unserem Antrag zusammen. Es ist ein aktuelles Thema und an vielen Plätzen wird inzwischen dazu gearbeitet: in Münster und Augsburg forschen inzwischen Kolleginnen und Kollegen projektbezogen an entsprechenden Fragestellungen. An der Humboldt-Universität in Berlin werden Teilbereiche der Thematik bearbeitet. Auch an verschiedenen Universitäten in den USA und an der Universität Tokio werden entsprechende Projekte, natürlich in einem anderen Rahmen, mit anderer Zusammensetzung, aber mit einer ähnlichen Themenstellung verfolgt. Die Attraktivität, die das Thema anfangs hatte, hat etwas nachgelassen. Auch deshalb wollen wir nicht einfach an diesem Konzept festhalten. Ich denke, wir sollten jetzt etwas Neues machen, was aber durchaus mit PRIMA LAW verwandt sein kann.
Freilaw: Wenn Sie jetzt sagen, Sie wollen etwas Neues machen, bleibt die Kooperation von Wissenschaftlern und Mentoren in Freiburg, in den USA und in Fernost bestehen?
Prof. Merkt: Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Die Kooperation mit Kollegen von der Harvard Universität über Herrn Stürner, unsere Kooperation mit Kyoto über Herrn Leipold12 , unsere Kooperation mit Seoul über Herrn Würtenberger13 und unsere Kooperation mit Peking über Herrn Blaurock14 , sind alles Kontakte, die selbstverständlich weiterlaufen. Diese Kooperationen waren für uns bei PRIMA LAW eine wichtige Basis und sie werden für uns auch in Zukunft immer eine wichtige Basis sein. Sie werden heute in dem Bereich nichts mehr erreichen, wenn sie ein Projekt rein national oder gar regional konzipieren. Wir müssen mit anderen Einrichtungen in Deutschland, Europa und auf anderen Kontinenten zusammen arbeiten, wenn wir das Maß an Exzellenz erreichen wollen, das von uns verlangt wird. Und auch die interdisziplinäre Kooperation in Freiburg und in der Region werden wir natürlich ausbauen.
Freilaw: Also gab es keine neuen Verbindungen, die man in diesem Zusammenhang geknüpft hat?
Prof. Merkt: Nein. Das sollte ja auch gerade nicht geschehen. Die Exzellenzinitiative war im Ansatz an solche Projekte gerichtet, die bereits laufen und die auch schon gewisse Erträge gebracht haben. Das war ja in gewisser Weise unser Problem, dass wir eben nicht bereits seit mehreren Jahren an diesem Projekt arbeiten, jedenfalls nicht in diesem Umfang und in dieser personellen Zusammensetzung. Insofern war im Rahmen der Antragstellung der Verweis auf belegbare Forschungskontakte, die bereits seit einer gewissen Zeit bestehen, sehr wichtig.
Freilaw: Hat man sich um neue Beziehungen bemüht im Rahmen des PRIMA LAW-Projekts?
Prof. Merkt: Genau das war der heikle Punkt. Wenn wir etwas ganz Neues mit neuen Kontakten angefangen hätten, dann hätte man uns womöglich entgegengehalten: „Ach so, ihr habt also noch gar nichts!“ Was man im Prinzip wollte, waren – wenn ich das so sagen darf - „Eindrittel-Projekte“, also Projekte, bei denen ein Drittel des Weges bereits gegangen wurde und bei denen aus DFG-Sicht auf der Basis des ersten Drittels beurteilt werden kann, ob die weiteren Zweidrittel förderungswürdig sind. Die Frage lautete: Kann man sagen, dass es da schon feste Kontakte, feste Arbeitsbeziehungen, festen Austausch gibt? Wenn wir auch noch nicht ein ganzes Drittel hinter uns hatten mit PRIMA LAW, so sollte der Hinweis auf bestehende Forschungskooperationen doch belegen, dass wir vielleicht schon zehn oder fünfzehn Prozent zurückgelegt hatten. Neu war gewiss die Kooperation mit den Umweltwissenschaften. Da konnten wir überraschenderweise interessante Übereinstimmungen in Fragestellungen und Überschneidungen von Forschungsgebieten feststellen. So wird die Nachhaltigkeit bei der Forstbewirtschaftung, das wusste ich vorher auch nicht, in weiten Teilen über private Regulierungen sichergestellt, und dies offenbar mit Erfolg. Forstwirtschaftliche Betriebe verpflichten sich im Rahmen privater Vereinbarungen zu nachhaltiger Bewirtschaftung. Das ist, wenn Sie so wollen, ein Feldversuch, der sich für rechtswissenschaftliche Auswertung anbietet. Der Kontakt zur Umweltwissenschaft kam übrigens über Prorektor Volz15 und den Kollegen Meidinger16von der State University in Buffalo, N.Y. zustande.
Freilaw: Gab es jetzt überhaupt noch andere vergleichbare juristische Projekte, die sich im Rahmen der Exzellenzinitiative beworben haben?
Prof. Merkt: Das ist eine erstaunliche Sache. Fast gar nicht. Das war für uns die große Überraschung. Wir waren das einzige mit Schwerpunkt in der Rechtswissenschaft angesiedelte Projekt, das die Vorrunde überstanden hat. Es gab in Berlin, in Frankfurt und in München Projekte, an denen waren Juristen beteiligt, aber die Federführung lag bei anderen Disziplinen und alle diese Projekte haben die Vorrunde nicht überstanden. Wir waren das einzige Projekt, dessen Gegenstand primär eine rechtswissenschaftliche Thematik bildete und das die Vorrunde geschafft hat. Dass aber am Ende kein einziges juristisches Projekt erfolgreich war in beiden Staffeln der Exzellenzinitiative, muss uns als Rechtswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern sehr zu denken geben. Dass wir es im Prinzip sehr wohl können, haben wir hier in Freiburg in der Vergangenheit mit sehr erfolgreichen Graduiertenkollegs bereits bewiesen. Es kann und darf eigentlich nicht sein, dass eine ganz Wissenschaft bei der Exzellenz außen vor bleibt.
Freilaw: Woran lag das Ihrer Meinung nach?
Prof. Merkt: Ob die Gründe für dieses schlechte Abschneiden unserer Disziplin tatsächlich ganz allein hausgemacht sind, mag dahinstehen. Denkbar könnte auch sein, dass die Außenwahrnehmung der Rechtswissenschaft als echte Wissenschaft mit Innovationskraft unzureichend ist. Rechtwissenschaft wird gegenwärtig nicht primär als Wissenschaft wahrgenommen. Uns Juristen sieht man nicht als Wissenschaftler. Einen Nobelpreis für Rechtswissenschaft gibt es nicht. Und schauen Sie sich die FAZ an: „Forschung und Wissenschaft“ ist dort völlig frei von Rechtswissenschaft. Wo findet Rechtswissenschaft statt? Im politischen und gesellschaftlichen Teil, im Teil Wirtschaft und Finanzmärkte, da kommt Jura vor. Das liegt vielleicht auch ein bisschen an unserer Materie selbst. Wir haben vom Grundansatz unserer Arbeit eine gewisse Beharrungstendenz. Daher sagt man uns ja auch nach, dass wir so konservativ seien. Wenn heute jemand käme und sagen würde, er habe etwas völlig neues in der Rechtswissenschaft entdeckt, würde jeder von uns sagen: „Um Gotteswillen, was soll das sein? Was bitte ist vollkommen neu, was hat die Gesellschaft noch nie gesehen, noch nie erlebt und wird dennoch ganz dringend gebraucht?“ Recht, Normen und rechtliche Institute erwachsen aus der Gesellschaft heraus, und wenn sie wahrgenommen werden als solche, dann sind sie im Grunde schon adaptiert bzw. man hat sich daran gewöhnt. Das heißt, dass es für uns unglaublich schwer ist, wissenschaftliche Innovation zu präsentieren. Im Gegenteil, wir sollen keine Innovationen präsentieren. Wir sollen das System behutsam fortentwickeln. Da, wo es gut ist, sollen wir dafür sorgen, dass es so bleibt, und da, wo es schlecht ist, sollen wir es vorsichtig reformieren, aber so, dass sich die Reform mit dem sonstigen Recht verträgt.
(Augenzwinkernd) Aber vielleicht lässt sich da etwas machen, möglicherweise indem wir die neue Disziplin des Nano-Rechts erfinden. Das Wort „Nano“ tauchte ja bekanntlich sehr häufig im Titel erfolgreicher Exzellenz-Anträge auf.
Freilaw: Jetzt nimmt aber gerade das Projekt PRIMA LAW, Probleme auf, die im Zuge der Globalisierung immer mehr an Bedeutung gewinnen. Wäre es da nicht gerade wichtig gewesen, dass man so etwas speziell fördert?
Prof. Merkt: Probleme ja, aber die Lösungen dürfen nicht zu Brüchen führen. Neue Probleme tauchen ständig auf, aber wir tun als Juristen gut daran, bei der Lösung neuer Probleme sorgfältig zu prüfen, ob sich diese Probleme mit dem bekannten Regelungsinstrumentarium angemessen lösen lassen. Nehmen wir mal den ganzen Bereich des Internetrechts: Noch vor zehn oder fünfzehn Jahren fürchtete man, dass das Ende des Vertragsrechts gekommen sei. Manche hielten die gesamte Dogmatik des Vertragsrechts für überfordert und überholt. Heute wissen wir, dass das gute alte BGB mit den im Internet geschlossenen Verträgen wunderbar klarkommt.
Freilaw: Hat sich Ihre Einstellung, insbesondere durch Ihr persönliches Engagement, zu der Exzellenzinitiative verändert?
Prof. Merkt: Ich denke, dass man da zwei Dinge strikt trennen sollte. Persönlich sind wir, die wir bei PRIMA LAW mitgewirkt haben, enttäuscht darüber, dass wir es nicht geschafft haben. Das ist, glaube ich, ganz normal. Andererseits haben wir klar erkannt, dass die Entwicklung und Durchführung solcher Projekte der einzige Weg ist, um uns in dem immer schärferen Wettbewerb der Forschungsdiszipline zu behaupten und zu verbessern. Wir müssen weiter an solchen Projekten arbeiten, wir müssen noch überzeugendere Anträge verfassen, damit wir beim nächsten Mal erfolgreich sind. Das muss uns gelingen, und es kann nicht sein, dass wir jetzt sagen: „Schön, wir sind jetzt eine exzellente Uni und da sind wir Juristen auch irgendwie dabei und das reicht jetzt.“ Das ist völlig unzureichend. Das heißt zugleich, dass sich die Arbeit in unserer Wissenschaft wandelt. Es geht immer mehr um Planung und Organisation, immer mehr um Netzwerkbildung und Kooperation, und immer weniger um eigenes stilles Forschen. Wir müssen nur sehr darauf achten, dass die Forschung am Ende nicht zu kurz kommt. Ob man die Verlagerung gut oder schlecht findet, ist eigentlich nicht die Frage. Wer stehen bleibt, ist schon zurückgefallen.
Freilaw: Herr Prof. Dr. Merkt, vielen Dank für das Gespräch!
* Prof. Dr. Hanno Merkt LL.M. ist seit 2003 Direktor des Instituts für Ausländisches und Internationales Privatrecht der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
2 Die Exzellenzinitiative ist ein Programm zur Förderung der Universitäten in der Bundesrepublik Deutschland, welches am 23. Juni 2005 vom Bund und den Ländern beschlossen und am 29. Juli 2005 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und dem Wissenschaftsrat ausgeschrieben wurde. Die Exzellenzinitiative umfasst insgesamt drei Förderlinien: Graduiertenschulen, Exzellenzcluster und Zukunftskonzept. Nur die Universitäten, die sich in allen drei Förderlinien erfolgreich beworben, und damit den höchstmöglichen Förderungsgrad erreicht haben, dürfen sich offiziell Exzellenzuniversität nennen.
3 Die Spemann Graduiertenschule wurde bereits im Rahmen der ersten Antragsstaffel 2006 bewilligt.
4 PRIMA LAW war als eine Internationale Graduiertenschule konzipiert, die Doktorandinnen und Doktoranden aus dem In- und Ausland eine international-interdisziplinäre Graduiertenausbildung in den Forschungsfeldern Rechtswissenschaft/Rechtsvergleichung, Ökonomie, Politikwissenschaft und Umweltwissenschaften ermöglichen sollte.
5 „Freiburg Institute for Advanced Studies“.
6 Internationale Graduiertenakademie.
7 Prof. Dr. Rolf Stürner ist Inhaber des Lehrstuhls für deutsches und ausländisches Zivilprozessrecht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
8 Prof. Dr. Andreas Voßkuhle ist Direktor des Instituts für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
9 Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Sieber ist Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg.
10 Deutsche Forschungsgemeinschaft.
11 Prof. Dr. Johannes Masing ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
12 Prof. Dr. Dr. h. c. Dieter Leipold ist emeritierter ordentlicher Professor der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
13 Prof. Dr. Thomas Würtenberger ist Inhaber des Lehrstuhls Öffentliches Recht (Staatsrecht) an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
14 Prof. Dr. Uwe Blaurock ist Direktor des Instituts für Handels- und Wirtschaftsrecht der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. 15 Prof. Dr. Karl-Reinhard Volz ist Prorektor für Angelegenheiten der Studierenden und des Studiums an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.16 Prof. Dr. Errol E. Meidinger ist Professor an der State University of New York in Buffalo und Honorarprofessor für Forst- und Umweltwissenschaft an der Alber-Ludwigsuniversität Freiburg. |
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