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Das Jurastudium in China

von stud. jur. Diana Fährmann, Universität Freiburg

 

 

„Wer aufgehört hat besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein“

(Chinesisches Sprichwort)

 

Das chinesische Ausbildungssystem befindet sich ebenso wie die chinesische Gesellschaft im Umbruch. Aber eines hat sich nicht verändert und wird sich auch nicht so schnell ändern: Die Leistung bestimmt in China noch immer das weitere Fortkommen. Es gilt stets der/die Beste zu sein und eifrig zu lernen, um überhaupt eine Chance auf dem stark umworbenen Arbeitsmarkt der Welt zu erhalten.

Es wird bereits erneut einige Veränderungen im juristischen Ausbildungssystem gegeben haben, die im Folgenden möglicherweise nicht ausreichend berücksichtigt werden konnten, dennoch möchte ich versuchen überblicksartig zu skizzieren auf welche Weise ein Chinese oder eine Chinesin heute in der Volksrepublik China das Jurastudium durchläuft.

 

I. Zwischen Abitur und Hochschulzugangsprüfung

In der Volksrepublik China legt ein Chinese/eine Chinesin mit durchschnittlich 18 Jahren das Abitur ab. Von dem Abitur zu unterscheiden ist die so genannte Hochschulzugangsprüfung, die sich an die Abiturprüfung anschließt, in der Regel schwieriger zu bestehen ist und welche die eigentliche Hürde zu einer der renommiertesten chinesischen Hochschulen darstellt.

Die Hochschulzugangsprüfung ist in den Fächern Chinesisch, Geschichte, Mathematik, Politik und Geschichte zu absolvieren und betrifft nur die Hochschulzugangsprüfung für das Studienfach Jura (bei anderen Studienrichtungen kann die Prüfungskombination daher abweichen). Zuvor hat sich der chinesische Abiturient/die chinesische Abiturientin bereits für drei potentielle Universitäten entschieden, zu denen er oder sie je nach erreichter Punktezahl zugelassen werden möchte. Sofern ihm oder ihr eine hohe Punktezahl geglückt ist, stehen ihm oder ihr die Türen zu den landesbesten Universitäten der Pekinger Universität, der Renmin Universität in Peking, der China Universität für Politik und Rechtswissenschaft in Peking und weitere Eliteuniversitäten offen.

Die Hochschulzugangsprüfung ist daher wohl nicht zu Unrecht die gefürchtetste Prüfung unter den jungen Chinesen. Sie bestimmt entscheidend den späteren Werdegang und die berufliche Laufbahn, da es in China noch anders als Deutschland ganz entscheidend für den Arbeitgeber sein kann an welcher Universität man studiert hat.

 

II. Das Universitätsstudium bis zum Erwerb des Bachelortitels

Anders als in Deutschland gibt es in der Volksrepublik China keine so genannten Staatsexamina, sondern die juristische Ausbildung gliedert sich in ein Bachelor-, ein Master- und gegebenenfalls in ein Promotionsstudium.

Zu Beginn des Bachelorstudiums, welches acht Semester umfasst, haben die Studenten der Rechtswissenschaften ebenso wie die Studenten der anderen Fachrichtungen Grundlagenfächer wie die Revolutionsgeschichte Chinas, Politische Ökonomie, Marxistische Philosophie sowie die englische Sprache zu besuchen. Ferner ist Sport ein für alle Studenten obligatorisch zu belegendes Fach. Ohne das Fach Sport kann kein chinesischer Student den Bachelortitel erwerben - natürlich wird nicht erwartet, dass jeder ein Sporttalent zu sein hat, aber zu absolvieren ist das Fach gleichwohl, um am Ende bestehen zu können.

 

Die chinesischen Jurastudenten belegen aber natürlich ebenso wie die deutschen innerhalb ihres vierjährigen Bachelorstudiums Vorlesungen im Zivil-, Straf- und öffentlichen Recht. Die Spezialisierungsmöglichkeiten hängen dabei sehr stark von dem Gusto der jeweiligen Universität ab, so bietet beispielsweise die China Universität für Politik und Rechtswissenschaft in Peking die Möglichkeit seinen Schwerpunkt  im Bereich des Wirtschaftsrechts oder Internationalen Wirtschaftsrechts zu setzten.

 

Ferner hat jeder Student während der ersten vier Semester einen obligatorischen Englisch-, Russisch- oder Japanischkurs zu besuchen, der zum erfolgreichen Bestehen der Bachelorprüfung absolviert werden muss.

 

Auf dem Weg zum Bachelor liegt noch ein mindestens einmonatiges Pflichtpraktikum in der Regel bei einem Gericht. Es steht jedoch jedem Studenten offen darüber hinaus noch weitere Praktika in den Semesterferien zu absolvieren.

 

Chinesische Jurastudenten haben zudem am Ende jedes Semesters Prüfungen zu bestehen, die nicht in die Benotung der Staatsjustizprüfung einfließen, aber zum Bestehen des Bachelor erforderlich sind.

Apropos Benotung. Die chinesischen Jurastudenten erhalten selbstverständlich auch Noten für die von ihnen abgeleisteten Prüfungen. Die Notenskala wird im oberen Bereich von 100 Punkten begrenzt und die Prüfung ist erst mit 60 Punkten bestanden. Anders als in der deutschen Juristenausbildung ist jedoch die obere Notenskala ein durchaus erreichbares Ziel. Das heißt die chinesischen Professoren sind mit der Vergabe von guten Punktezahlen nicht so sparsam.

In der Regel endet also das Bachelorstudium nach dem 8. Semester und schließt mit einer Bachelorarbeit über ein selbst gewähltes Thema ab. Im 8. Semester sind die Studenten bereits damit beschäftigt sich auf die Staatsjustizprüfung oder die Masterzugangsprüfung vorzubereiten sowie sich nach einem zukünftigen Arbeitgeber umzusehen.

 

III. Nach dem erfolgreichen Bestehen des Bachelorstudiums

Nach dem Erwerb des Bachelortitels trifft der chinesische Student oder die chinesische Studentin seine bzw. ihre Entscheidung, ob er oder sie die Staatsjustizprüfung absolvieren möchte. Hierbei werden alle Bereiche ähnlich unserem ersten juristischen Staatsexamen abgeprüft mit dem Unterschied, dass auch Bachelor anderer Fachrichtungen diese Prüfungen schreiben können selbst wenn sie vorher keine Vorlesung der Rechtswissenschaften besucht haben. Ein echtes Kuriosum in dem Chinesischen Prüfungssystem!!!

Diese Staatsjustizprüfung setzt sich aus vier Teilen zusammen: einem öffentlich-rechtlichen, einem zivilrechtlichen und einem strafrechtlichen Teil in Form von Multiple-Choice Aufgaben und schließlich einem Teil bestehend aus Fällen aus allen drei vorgenannten Bereichen.

Die Bestehensquote ist äußerst gering. Gerade mal 10-12 % der Prüflinge bestehen diese Prüfung. Als einziges Trostpflaster dient hier die unbegrenzte Möglichkeit die Prüfung wiederholen zu können.

Danach ist der erfolgreiche Absolvent befähigt entweder das Richteramt zu bekleiden, als Staatsanwalt oder Rechtsanwalt tätig zu werden. Zuvor hat er oder sie jedoch um den Anwaltsberuf tatsächlich ausüben zu können ein Jahr praktische Erfahrungen bei einem chinesischen Anwalt zu sammeln oder aber 2-3 Jahre bei einem Staatsanwalt oder einem Gericht zu assistieren, um das Richteramt bekleiden zu können bzw. als Staatsanwalt tätig zu werden. Es gibt jedoch im Anschluss an die praktische Bewährungszeit keine Zweite Juristische Staatsprüfung wie bei uns in Deutschland.

 

Um heute auf dem immer enger werdenden Arbeitsmarkt für Juristen noch eine angemessene Stelle zu bekommen, ist es heute die Regel, dass Bachelorabsolventen auch den Mastertitel erwerben sowie eine Promotion anstreben. Hierfür bedarf es erneut einer Zugangsprüfung und zum erfolgreichen Erwerb des jeweiligen Titels des Besuches von weiteren auf dem jeweiligen Spezialgebiet aufbauenden Vorlesungen und Seminaren.

 

IV. Auslandsaufenthalt

Während des Bachelorstudiums ist ein Auslandsaufenthalt die Ausnahme oder kommt praktisch nicht vor. Erst nach dem Bachelorstudium gehen diejenigen frischgebackenen Jurastudenten ins Ausland, die es sich leisten können oder das Glück hatten ein Stipendium für ein Auslandsstudium zu erhalten. Bei der Wahl des Studienortes ist die Regel immer noch das englischsprachige Ausland: GB, USA  oder Australien. Aber immer mehr chinesische Jurastudenten zieht es auch nach Frankreich und nach Deutschland nicht zuletzt aufgrund der neu gewonnenen Fakultätspartnerschaften wie beispielsweise zwischen der Juristischen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und der China Universität für Politik und Rechtswissenschaft in Peking. Obwohl Auslandserfahrungen immer noch eine bessere Chance auf einen guten Arbeitsplatz bieten, hängt die Entscheidung für ein Auslandsstudium sehr stark von der finanziellen Unterstützung durch die Eltern als auch von der eigenen Bereitschaft ab in einer fremdem Sprache und in einem fremden Land fernab der Heimat zu studieren und damit verbunden sich der Herausforderung zu stellen sich in ein unbekanntes Rechtssystem einzuarbeiten.

 

V. Ausblick auf den künftigen Arbeitsmarkt für Juristen

Die Entwicklung auf dem chinesischen Arbeitsmarkt und die Perspektiven für die nachfolgenden zahlreichen Absolventen der Rechtswissenschaften in der Volksrepublik China hängt maßgeblich von der weiteren Entwicklung ab, die China in Richtung Rechtsstaatlichkeit machen wird.

Die Tätigkeit bei einer ausländischen Kanzlei oder einem ausländischen Unternehmen ist heute noch mit dem Nachteil verbunden, dass der chinesische Jurist seine Anwaltszulassung verliert und erst auf Antrag hin seine Zulassung wieder erwirbt, wenn er oder sie sich später doch für eine Arbeit als Anwalt/-in bei einer chinesischen Kanzlei entscheidet.

 

VI. Résumée

Das juristische Studium in China unterscheidet sich wie gesehen nicht grundlegend von dem bekannten deutschen Ausbildungsverlauf. Dennoch gibt es einige Besonderheiten. Neben den abweichenden Bezeichnungen der Ausbildungsabschnitte d.h. anstelle Staatsexamina die Bachelor- sowie die Masterprüfung, verzichtet man in der Volksrepublik auch auf eine Zweite Juristische Staatsprüfung.

Das Studium ist durchgängig von Frontalunterricht geprägt und es gibt erst in den höheren Ausbildungsabschnitten Seminare, diese sind während des Bachelorstudiums jedoch die Ausnahme und nicht wie in Deutschland obligatorisch. Ferner gibt es für uns deutsche Studenten einige Kuriositäten: Sport als Pflichtfach etc..

Effektiv beträgt die Bevölkerungszahl der Volksrepulik China 1, 3 Milliarden, aber es gibt lediglich 130 000 Anwälte. Diese Relation zeigt, dass es in China noch relativ wenige Anwälte gibt, obwohl die Zahl der Jurastudenten stark zugenommen hat. Eine Bestandsaufnahme zeigt, dass das Jurastudium für viele junge Chinesen und Chinesinnen immer attraktiver zu werden scheint.

 

Die Informationen, auf denen dieser Bericht aufbaut, stammen aus einem selbst geführten Interview mit einem chinesischen Anwalt. Es bleibt jedoch hinzuzufügen, dass trotz der Authentizität der Angaben Abweichungen und Änderungen möglich sind.

 

 
 
 
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