Artikel downloaden

Das amerikanische jury trial

von stud. jur. Moritz Hiltl, Universität Freiburg

 

 

12 Personen liefern sich in einem stickigen Raum eine hitzige Diskussion über Schuld oder Unschuld eines Angeklagten. Ein charismatischer Staatsanwalt versucht eindringlich, die Geschworenen von seiner Auffassung zu überzeugen, unterbrochen nur von einem gelegentlich eingeworfenen „Einspruch“ des Verteidigers. Über all dem thront der Richter, der ab und an die Anwesenden zur Ordnung ruft, dessen Kommentare sich ansonsten aber auf ein einfaches „Einspruch abgelehnt“ oder „stattgegeben“ beschränken. So kennt man amerikanische Gerichtsverfahren aus zahllosen Filmen. Dagegen wirken Verfahren vor deutschen Gerichten meist nüchtern und analytisch. Doch wie kommt es, dass einfache Bürger gleich einem Richter über Schuld oder Unschuld eines Angeklagten entscheiden dürfen? Welche Befugnisse haben sie? Und worin liegt der Sinn, juristische Laien an der Rechtsfindung zu beteiligen?

Dieser Artikel soll keine umfassende Darstellung oder abschließende Bewertung des jury trial bieten. Vielmehr soll mit dem Artikel ein kleiner Ein- und Überblick in eine dem deutschen Recht eher fremde Institution gegeben werden.

 

I. Bedeutung des jury trial

Der Gedanke von Geschworenengerichten ist auch der deutschen Rechtsordnungen nicht gänzlich fremd. So sind z.B. in Strafsachen vor dem Amtsgericht Laienrichter (Schöffen) vorgesehen. Sie haben aber bei weitem nicht den Stellenwert, den sie in den USA einnehmen. Verfahren werden von professionell Richtern und Anwälten geleitet und entschieden. Laien findet man meist nur auf der Zeugenbank.
Dagegen stellt das Recht auf ein jury trial in den USA einen elementaren Bestandteil des Rechtssystems dar, der sogar im 6. und 14. Verfassungszusatz verankert wurde. Die Bedeutung des jury trial darf aber nicht überschätzt werden. Im zivilrechtlichen Bereich werden heutzutage z.B. nur noch etwa 1% aller Verfahren von einer Jury entschieden. In Strafverfahren ist der Anteil der jury trial dagegen noch recht hoch.

 

II. Hintergrund

Die Idee des jury trial basiert unter anderem auf dem Gedanken, dass es für einen Cowboy aus Wyoming inakzeptabel war, dass ein (wenn auch hochgebildeter) Richter, der vielleicht noch nie eine Kuh gesehen hatte, über einen Viehdiebstahl entscheiden sollte. Man wollte sich nicht einer abstrakten Entscheidungsinstanz unterwerfen, die nach landläufiger Meinung keine Ahnung von den regionalen Gegebenheiten vor Ort hatte.
Großes Vertrauen hatte man dagegen in die Mitglieder der eigenen Gemeinschaft. Da diese der Lebenssituation eines Angeklagten näher standen, traute man ihnen eher zu, ein gerechteres Urteil über ihn zu fällen. Im Kern beruht das jury trial also auf sozialer Akzeptanz gegenüber denjenigen, die über einen Fall entscheiden sollen.
Der Umstand, dass das Urteil nicht auf die Entscheidung einer einzelnen Person zurückfällt, sondern mehrere Leute die Frage nach der Schuld oder Unschuld beurteilen, schafft ein zusätzliches Vertrauen darauf, dass das Urteil letztlich gerecht ist.

 

III. Verfahrensablauf

Ist an einem Verfahren eine Jury beteiligt, nimmt sie eine zentrale Position ein. Die Bewertung der Beweise und Tatsachenvorträge auf Tauglichkeit und Glaubwürdigkeit erfolgt ausschließlich durch die Jury. Sie ist letztendlich auch für die Beantwortung der Schuldfrage zuständig. Die Entscheidung der Jury wird verdict genannt, und lautet entweder auf „schuldig“ oder „unschuldig“. Eine weitergehende Begründung unterbleibt. Einzige Bedingung ist, dass die Entscheidung durch eine qualifizierte Mehrheit von 10 der 12 Jurymitglieder getragen wird. Laien bekommen im amerikanischen System also eine Stellung, die denen professioneller Richter in den kontinental-europäischen Rechtsordnungen gleichsteht.1 Darüber hinaus obliegt es der Jury in manchen Bundesstaaten auch das Strafmaß festzulegen. In anderen entscheidet hierüber nach dem Schuldspruch der Jury der Richter.
Rechtsfragen hingegen werden in allen Bundesstaaten allein vom Richter geklärt. Ansonsten beschränkt sich die Aufgabe des Richters in der Phase des Prozesses, in der die Tatsachen erörtert werden darauf, die Zulässigkeit der Beweismittel zu kontrollieren. Er fungiert quasi nur als Schiedsrichter. Diese Aufgabenverteilung hat natürlich auch Auswirkungen auf den Ablauf eines Prozesses. Da einzig die Jury von der Schuld oder Unschuld des Angeklagten überzeugt werden muss, richten sich die Ankläger und Verteidiger mit ihren Vorträgen allein an die Jury. Da sie keine professionell ausgebildeten Juristen vor sich haben, die aufgrund jahrelanger Praxis schon eine gefestigte Meinung zu bestimmten Fallkonstellationen haben, können die Anwälte sehr viel mehr Überzeugungsarbeit leisten, als dies in Rechtsordnungen der Fall ist, in denen ein Anwalt erfahrenen Praktikern gegenübersteht. Dies ist der Grund, warum amerikanische Plädoyers mit so viel mehr Hingabe erfolgen und teilweise auch viel emotionaler ausfallen als die deutschen Pendants, die sich teilweise allein darauf beschränken, die Einschlägigkeit bestimmter Normen zu begründen.
Gleichwohl gibt es im Juryverfahren zahllose Ausnahmesituationen, in denen der Richter doch mehr als nur ein bloßer Schiedsrichter ist. In Zivilverfahren z.B. ist der Richter für den Fall, dass die Jury geltendes Recht missachtet dazu verpflichtet die Jury zu überstimmen. In Strafverfahren kann der Richter zugunsten des Angeklagten den Schuldspruch der Jury in einen Freispruch verwandeln. Umgekehrt ist ein Freispruch durch die Jury nicht durch den Richter reversibel.2

 

IV. Kontrolle

Im Unterschied zum Europäischen Recht unterliegt die Jury – und damit die gesamte Tatsacheninstanz – im Prinzip keiner Kontrolle. Sie ist in ihrer Entscheidung und der Entscheidungsfindung völlige unabhängig.
Kontrolliert wird einzig und allein der „Input“. Die Jury wird dazu während des ganzen Verfahrens von jeglichen äußeren Einflüssen abgeschirmt werden, die eine unvoreingenommene Position gefährden oder Vorurteile hervorrufen könnten. Es wird davon ausgegangen, dass unter diesem Voraussetzungen – wenn also einer völlig objektiven, unbeeinflussten Jury die ‚reinen Tatsachen’ präsentiert werden – eine richtige und gerechte Entscheidung herauskommt. Diese Abschottung ist allgemein unter dem Begriff Black Box Jury bekannt.
Die Kontrolle beginnt schon bei der Auswahl der Jury  Diese findet nach rein objektiven Gesichtspunkten statt. So dürfen nur unvoreingenommene und dem Verfahrensgegenstand ferne Bürger der Jury angehören. Die Zusammensetzung soll einen möglichst breiten Überblick über die Gesellschaft darstellen, um so bestimmte Klischeevorstellungen oder Vorurteile bestimmter Gesellschaftsgruppen zu neutralisieren. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben bei der Auswahl der Jurymitglieder weitreichende Mitbestimmungsrechte. Nur Personen, auf die beide Seiten sich verständigt haben, dürfen in die Jury berufen werden.
Im Verfahren selbst dürfen - gemäß der so genanntenrule of evidence - nur entscheidungsrelevante Tatsachen vorgetragen werden. Gerüchte, Meinungen oder nicht sachverhaltsbezogene Geschehnisse aus dem Leben des Angeklagten dürfen vor der Jury nicht erwähnt werden. Bezüglich der vor Gericht zulässigen Fragen und der Form, in der sie gestellt werden dürfen, ist das amerikanische Prozessrecht daher weitaus komplexer als z.B. das deutsche.

 

V. Vorteile

Theoretisch soll der Umstand, dass Leute mit unterschiedlicher Herkunft und Hintergründen zusammen eine Jury bilden, dazu beitragen, die individuellen Vorurteile einzelner zu neutralisieren. Eine einzelne Person - und sei sie noch so gebildet und in der Materie geschult – kann nie wirklich objektiv sein. Hiergegen ließe sich zwar einwenden, dass dieses Ziel auch durch Verfahren vor Kammergerichten mit mehreren Richtern erreicht werden kann. Die finanzielle Komponente einmal außer acht gelassen, übersieht dieser Vorschlag aber, dass ein wichtiger Aspekt des jury trial gerade der Umstand ist, dass die Jurymitglieder aus allen Bevölkerungsschichten kommen können und die Jury einen Querschnitt der Gesellschaft darstellt. Erst die Kombination verschiedener Sichtweisen garantiert die Balance, die für eine gerechte Entscheidung nötig ist.3

 

VI. Nachteile

Der Einsatz von juristischen Laien birgt selbstverständlich auch Nachteile. Dass eine Jury allein anhand der vorgelegten Beweismitteln zu einer Entscheidung gelangt, bleibt in den meisten Fällen wohl reine Theorie. Ein Laie wird sich genau wie jeder andere Mensch von Erfahrungen, Klischees, Ansichten und Vorurteilen leiten lassen. Der Entscheidung eines Laien haftet auch schon deswegen immer etwas Willkürliches an, weil er sich gerade nicht von dem richterlichen Gebot geleitet sieht, ähnliche Fälle gleich zu beurteilen.4 Ob dieser Nachteil dadurch ausgeglichen wird, dass mehrere unterschiedlich geprägte Personen bei der Entscheidungsfindung zusammenwirken, lässt sich wohl nicht letztgültig beantworten. Insbesondere bleibt aber fraglich, ob der anvisierte gesellschaftliche Querschnitt wirklich in jeder Jury anzutreffen ist.

 

VII. Fazit

Das jury trial ist mit Sicherheit einer der faszinierendsten Aspekte in US-amerikanischen Gerichtsverfahren. Aufgrund der eingeschränkten Kontrollmöglichkeiten und dem Umstand, dass ein für eine demokratische Gesellschaft wichtiger und diffiziler Aufgabenkreis auf Laien übertragen wird, scheint eine kritischere Betrachtung aber wohl angebracht. Die Vorteile sind in der Theorie zwar durchaus überzeugend; es bleibt aber fraglich, ob sie in der Praxis wirklich voll zum tragen kommen können. Letztlich ist es wohl schlicht eine Sache des Vertrauens, ob man eher dem geschulten Einzelnen oder einer Gruppe von Laien zutraut, ein gerechtes Urteil zu finden.

 

 

 

1 Gerding, Marc – Trial by Jury, S.1.

2 Donald L .Carper / Bill W. West – Understanding the law (2004), S.120.

3 Donald L .Carper / Bill W. West – Understanding the law (2004), S.121.

4 Gerding, Marc – Trial by Jury, S.3.