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Ulrich Zasius - Eine kritische Betrachtungvon stud. jur. Marcus Wagner, Universität Freiburg
I. EinleitungÜber Ulrich Zasius sind zahlreiche Werke zu finden, die ihn als Verfasser des Freiburger Stadtrechts von 1520 beschreiben und seinen Einfluss auf das deutsche Rechtssystem rühmen. Neben einer Darstellung seines akademischen Werdegangs und Einflusses auf die Entwicklung des deutschen Rechts will sich dieser Artikel jedoch auch kritisch mit der Person des Ulrich Zasius auseinandersetzen.
II. Ausbildung und akademischer Werdegang1461 in Konstanz geboren, besuchte Zasius die dortige Domschule. Als Grundlage einer humanistischen Bildung wurde dort das Trivium gelehrt, welches sich aus der Lehre der (lateinischen) Grammatik, Rhetorik und Logik zusammensetzte.1 1481 begann Zasius sein Studium an der Artistenfakultät in Tübingen. Über diese Zeit findet sich allerdings lediglich eine Bemerkung, wonach er dort die Pest erlebt habe - aus dem Mangel an akademischen Aufzeichnungen schließt der Zasius-Biograph Stintzing, dass in Tübingen bei Zasius „die Wogen des natürlichen Lebens bisweilen den Damm der Sitte und Ordnung überschlagen haben müssen“2. Der Grundstein seiner juristischen Ausbildung sei dort mit Sicherheit nicht gelegt worden.
III. Zasius als RechtslehrerDie juristische Lehre des Spätmittelalters war geprägt durch die scholastische Interpretation der Werke von Glossatoren und Kommentatoren,10 welche neben dem Corpus iuris civilis und dem Corpus iuris canonicus die Grundlage der juristisch-dogmatischen Arbeit bildeten11. IV. Die Reformation des Freiburger Stadtrechts1502 wurde Ulrich Zasius mit der Reform des Freiburger Stadtrechts beauftragt. Er vollendete dieses Werk im Wesentlichen alleine,16 so dass zu Beginn des Jahres 1520 das neue Stadtrecht in Kraft treten konnte. Bei dieser Reformation gelang es Zasius, das römische Recht so zu rezipieren, dass trotz der Übernahme vieler römischrechtlicher Regelungen und Prinzipien auch – insbesondere im Familien- und Erbrecht - überliefertes deutsches Recht bewahrt wurde.17 Die Eleganz dieser Rechtsverschmelzung sowie die gesetzestechnische Klarheit des reformierten Freiburger Stadtrechts verliehen diesem eine Vorbildstellung im gesamten deutschen und schweizerischen Raum. Anzumerken ist hier außerdem, dass Zasius nicht nur auf vorhandene Rechtsgedanken zurückgriff, sondern beispielsweise im Pflichtteilsrecht mit der Einführung variabler Pflichtteilsquoten auch eigenes Recht schuf.18 V. Der Antijudaist ZasiusSo sehr der Einfluss des Rechtsgelehrten Ulrich Zasius auf die Entwicklung der juristischen Dogmatik zu würdigen ist, so wenig kann sich selbst ein kurzer Beitrag auch einer kritischen Darstellung der Person des Ulrich Zasius entziehen. Das hier wiedergegebene Gedankengut Zasius’ sowie seine von persönlicher Feindseligkeit verzerrte juristische Argumentation sollten im Interesse einer unverfälschten Wissenschaft vor allem für die rechtsgeschichtliche Lehre Anlass sein, auch die Schattenseiten des Ulrich Zasius intensiver aufzuarbeiten und darzustellen.
1 Schroeder, Klaus-Peter: „Vom Sachsenspiegel bis zum Grundgesetz“ (2001), S. 22. 2 Stintzing, Roderich: „Ulrich Zasius – Ein Beitrag zur Geschichte der Rechtswissenschaft im Zeitalter der Reformation“ (1857), S. 15. 3 Schroeder, S. 23. 4 Knoche, Hansjürgen: „Ulrich Zasius und das Freiburger Stadtrecht von 1520“ (1957), S. 9. 5 Schroeder, S. 24. 6 Schroeder, S. 25. 7 Knoche, S. 10. 8 Stintzing, S. 165. 9 vgl. Stintzing, S. 192. 10 Erwähnt seien hier vor allem die „Glossa ordinaria“ des Accursius sowie die Kommentare von Bartolus de Sassoferrato und Baldus de Ubaldis. 11 Schroeder, S. 27. 12 Kleinheyer, Gerd: „Deutsche und europäische Juristen aus neun Jahrhunderten: eine biographische Einführung in die Geschichte der Rechtswissenschaft“ (1996), S. 324. 13 Knoche, S. 10. 14 Guido Kisch, „Zasius und Reuchlin – eine rechtsgeschichtlich-vergleichende Studie zum Toleranzproblem im 16. Jahrhundert.“ (1961), S. 10. 15 Joseph Neff, „Udalricus Zasius. Ein Beitrag zur Geschichte des Humanismus am Oberrhein, I. Teil“ (1890), S. 29. 16 Knoche, S. 51. 17 Kleinheyer, S. 325. 18 Kleinheyer, S. 325 19 Kisch, S. 43; vgl. auch Ariel Hessayon, „From Expulsion (1290) to Readmission (1656): Jews and England“ (2006): “[…] Johann Gutenberg’s invention of movable printing type enabled the enemies of Judaism to mass-produce well-known anti-Jewish libels and circulate them to larger audiences than ever before. Among the most fanatical of these pamphleteers were Ulrich Zasius, a professor of civil law, and the apostate Johannes Pfefferkorn” 20 vgl. Ulrich Zasius, „Questiones de parvulis Iudeorum Baptesandis“, S. 16a -16b. 21 Kisch, S. 41, 43. 22 Kisch, S. 41. 23 Kisch, S. 41 (Lateinischer Originaltext von Ulrich Zasius, „In Digestum novum Lecturae“ (1537), S. 64 f.). |
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