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"WERT URTEILE – Judging Values"

Eine Diskussion über Werte in der „Hauptstadt des Rechts"

von stud. jur. Claudia Kornmeier, Universität Freiburg

 

 

Vom 09. bis zum 11. Mai 2007 hat die Kulturstiftung des Bundes in Zusammenarbeit mit der Stadt Karlsruhe einen Kongress unter dem Titel „Wert Urteil Judging Values International Congress on Justice and Human Values in Europe“ veranstaltet. Unter der Schirmherrschaft der Präsidenten von Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof kamen namhafte internationale Experten zusammen. Die Bandbreite war weit. Von Rechtshistorikern, Rechtspraktikern, Medizin- und Bioethikern bis hin zu Philosophen und Religionswissenschaftlern waren Vertreter aus den USA, der Schweiz, Italien, Griechenland, Österreich, den Niederlanden, der Türkei, Schweden und Großbritannien gekommen. Ebenso reichhaltig waren die diskutierten Themen, wobei Schwerpunkte im Bereich der Bio- und Medizinethik und der Integration der islamischen Bevölkerung gesetzt wurden.
Die die verschiedenen Vorträge zusammenhaltende Klammer wurde durch den Titel der Veranstaltung „Wert Urteile“ vorgegeben. Der Titel spielt mit den Begriffen Wert und Urteil sowie dessen Zusammensetzung Werturteil. Während Werte als Vorstellungen über Eigenschaften, die Dingen, Ideen oder Beziehungen von Einzelnen oder einer Gesellschaft als Ganzes beigelegt werden und die diesen wichtig und wünschenswert erscheinen, bezeichnet werden können, ist ein Urteil die Entscheidung über einen bestimmten Sachverhalt – im gerichtlichen Verfahren über den Streitgegenstand. Liegt diesen Urteilen nun regelmäßig eine wertende Entscheidung zugrunde? Sind die Begriffe Wert und Urteil also unauflöslich miteinander verbunden oder können sie getrennt nebeneinander stehen bleiben? In Karlsruhe sollte keine verbindliche Antwort auf diese Fragen gefunden werden. Vielmehr bezweckte der Kongress eine Diskussion um diese Fragen mit Blick auf aktuelle, politisch brisante Themen anzuregen.
Innerhalb des ersten Themenkomplexes diskutierten die Teilnehmer über rechtliche Probleme der aktiven und passiven Sterbehilfe, des Schwangerschaftsabbruches und der Embryonenforschung. Drei kontroverse Themen, die sich so auch in den konträren Standpunkten und Überzeugungen der Referenten spiegelten. Prof. Dr. Dan Brock aus den USA mit sehr liberalen Ansichten zum therapeutischen Klonen fand einen kritischen Diskussionspartner in dem deutschen Theologen Prof. Dr. Dietmar Mieth. Ebenso umstritten war die Frage nach der rechtlichen Beurteilung von Sterbehilfe. Eine Podiumsdiskussion mit Vertretern aus verschiedenen europäischen Staaten verdeutlichte die unterschiedlichen Ansätze und Überzeugungen, die in Europa zwischen den Ländern bestehen. Einen herausragenden Vortrag zum Schwangerschaftsabbruch hielt Prof. Dr. Eser aus Freiburg, wobei er im Wesentlichen die Forschungsergebnisse eines umfassenden rechtsvergleichenden-empirischen Projekts zum Schwangerschaftsabbruch darstellte.
Den zweiten Themenkomplex eröffnete Prof. Dr. Tariq Ramadan am ersten Kongresstag mit der These „No need to integrate Islamic communities in Europa – they already are“; eine These von der sich die Kongressteilnehmer provozieren und zu einer belebten Diskussion anregen ließen. Weiter ging es am Freitag mit einer Debatte über „Ehrenmorde“. Sowohl als Referentin als auch als rege Diskussionsteilnehmerin anwesend war die ehemalige Berliner Anwältin Seyran Ateş.
Eine interessante Zusammenführung der verschiedenen Themen fand während der Podiumsdiskussion zwischen Repräsentanten höchster Gerichte aus Europa statt. Als Diskussionsleiter stellte BGH-Präsident Prof. Dr. Günter Hirsch die Diskussion unter die Frage „Sind unsere Gerichte Spiegel oder Motor der Gesellschaft?“. Wörtliche ergehen Urteile „im Namen des Volkes“. Heißt das aber nun, dass ein Gerichtsurteil lediglich aus dem besteht, was die vox populis, also die Kommentarschreiber der überregionalen Tageszeitungen, der Stammtisch in der Kneipe um die Ecke oder der Landespolitiker mit Ambitionen Richtung Berlin, verlangt? Oder sollte ein Urteil darüber hinausgehen und die Richter in ihren Entscheidungen eine Wert setzende Rolle übernehmen?
Rückblickend bleibt festzuhalten, Anfang Mai hat in Karlsruhe drei Tage lang eine interessante Diskussion stattgefunden, die zum Nachdenken und Nachlesen über rechtlich und ethisch aktuelle Themen angeregt hat.

 

Beachten Sie auch unsere Interviews mit den Kongressteilnehmern Seyran Ateş, Prof. Dr. Dan Brock und Prof. Dr. Dietmar Mieth.