Vom 26. bis 30. März 2007 fand in Freiburg der von der Menschenrechtskommission organisierte ‚Dialogue on Human Rights’ zwischen Isfahaner und Freiburger Juristen statt.
Einen der thematischen Schwerpunkte bildete die in westlichen Gesellschaften häufig gestellte Frage, welcher Stellenwert der Akzeptanz und Einhaltung von Menschenrechten im Nahen Osten bzw. den dortigen islamischen Ländern zukommt.
Die Mehrzahl der islamischen Staaten des Nahen Ostens befindet sich in einem Übergangsprozess, der vom Versuch gekennzeichnet ist, die Lebensformen von Tradition und Moderne miteinander in Einklang zu bringen, was jedoch bisher kaum gelungen ist. Die erste Begegnung dieser Gesellschaften mit der Moderne vor circa 150 Jahren gestaltete sich schwierig und führte in erster Linie zur Ablehnung der okzidentalen Kultur. Im Gegenzug wurde eine Rückbesinnung auf traditionelle Werte angestrebt, doch auch dieser Prozess war in den meisten Ländern nicht erfolgreich.
Als Ursache für das Scheitern dieser beiden Versuche der sozio-ökonomischen Umgestaltung kommt in Betracht, dass diese Veränderungen stets von autoritären staatlichen Machtapparaten ohne politische Willensbildung der Zivilgesellschaften initiiert wurden. Eine vergleichbare Problematik stellt sich jetzt in Afghanistan. Weder die von traditionellen religiösern und politischen Anschauungen geprägten Machthaber noch die westlichen Besatzungsmächte haben bisher einen autonomen Entscheidungsprozess der Bevölkerung angeregt.
Die größten Herausforderungen im Kontext der Einhaltung der Menschenrechte sind der Wandel zu einer modernen Gesellschaft sowie die Etablierung einer Herrschaft des Rechts. Diese Staatsziele sind deshalb elementar, weil die Akzeptanz und Einhaltung von Menschenrechten sowohl Modernität als auch Rechtsstaatlichkeit voraussetzen. Rechtsstaatlichkeit setzt dabei bereits eine moderne Gesellschaft voraus, basiert ansonsten jedoch auf drei Grundlagen: der Pluralität von Normen, der Hierarchie von Normen sowie einer effizienten Kontrolle über die Einhaltung der ersten beiden Voraussetzungen. Fehlen diese Merkmale in einem Land, erschwert dies bereits eine Diskussion über Menschenrechte erheblich.
In vielen Staaten des Nahen Ostens ist schon die Pluralität von Normen nicht gegeben, da der Koran in vielen Bereichen als einzige Rechtsquelle zur Verfügung steht. Obwohl in der Praxis teilweise auch andere Rechtsquellen existieren, fehlt es in diesen Fällen aber regelmäßig an der notwendigen Kompetenzabgrenzung. Dies konfrontiert die Staaten mit der Notwendigkeit einer Entscheidung zwischen einer Entwicklung hin zum Verfassungsstaat oder einem Festhalten am alleinigen Geltungsvorrang des Korans.
Wird der Zustand der Rechtsstaatlichkeit tatsächlich verwirklicht, müssen die Normen des entsprechenden Staates allerdings auch mit den Menschenrechten vereinbar sein.
Eine weitere Problematik ergibt sich hierbei daraus, dass die Einhaltung der Menschenrechte nicht erschöpfend kontrolliert werden kann, da die Kompetenzen der kontrollierenden Institutionen entweder nicht bestehen oder nur ungenau geregelt sind.
Wichtig ist außerdem das Bewusstsein der Divergenz zwischen dogmatischen Grundlagen und der praktischen Durchsetzung der Menschenrechte. Für letzteres bedarf es beispielsweise eines effektiven Rechts-, Gerichts- und Polizeisystems, wobei insbesondere auch das polizeiliche Handeln selbst an den Menschenrechten ausgerichtet sein muss, um deren tatsächliche Umsetzung zu garantieren. Dies ist neben dem Mangel eines modernen Staates auch der Hauptkritikpunkt iranischer Menschenrechtsexperten. Weiterhin wird hierzu angeführt, dass Staaten, die zur Durchsetzung ihrer Autorität auf Gewaltanwendung zurückgreifen müssen, anstatt demokratische Konfliktlösungen anzustreben, strukturelle Schwächen aufweisen und damit nicht in der Lage sind, Menschenrechte zu garantieren.
Ferner stellt sich die Frage, ob die wirtschaftliche Entwicklung Vorrang vor den Menschenrechten haben sollte. Die rückständige Interpretation des islamischen Normsystems ist nur eines der zahlreichen Hindernisse für die Realisierung der Menschenrechte. Sowohl die Entwicklung einer modernen Zivilgesellschaft als auch Rechtsstaatlichkeit basieren auf der Herausbildung einer bürgerlichen Schicht, also eines Standes, der Rechte für sich beansprucht und sich auch dafür einsetzt. Die Entwicklung eines freien Marktes ist deshalb Voraussetzung für einen modernen Staat mit Grund- bzw. Menschenrechten.
Es wurde dann die Frage aufgeworfen, ob Säkularisierung eine Voraussetzung für die Etablierung von Menschenrechten sei. Tatsächlich ist es bei Religionen mit sehr umfangreichen und präzisen Normen und Verhaltensanforderungen durchaus problematisch für die Durchsetzung von Menschenrechten, wenn bestimmte religiöse Werte zu stark im Vordergrund stehen. Darüber hinaus wurde betont, dass eine normative Aufzählung von Grund- bzw. Menschenrechten einen wichtigen Beitrag zur Definition der Menschenwürde in vielen islamischen Ländern leisten kann. Schwierigkeiten können hier allerdings auch wieder insoweit entstehen, als dass ein Muslim bei einer Abkehr vom Islam die Menschenwürde verliert.
Abschließend kann festgestellt werden, dass die politische Zielsetzung in vielen Staaten des Nahen Ostens der Übergang zu einem modernen Rechtsstaat sein sollte, in dem der Wille des Volkes eine objektive Beschränkung staatlichen Handelns bewirkt und der die Religion integriert, allerdings nicht als Rechtsquelle, sondern als Referenz.
1 Prof. Dr. Amir-Arjomand ist Leiter des Instituts für Menschenrechte (UNESCO Chair for Human Rights, Peace and Democracy) der Shahid Beheshti-Universität in Teheran.
2 Bearbeitet von stud. jur. Marcus Wagner, stud. jur. Stefanie Scheid und stud. jur. Franziska Schramm, Universität Freiburg