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Der Einfluss des Islam auf die deutsche Rechtsordnung

Interview mit Seyran Ateş1

 

 

Aus der Debatte darüber, welche Werte in welchem Umfang den Schutz der Rechtsordnung verdienen, wird immer mehr die Frage danach, welche gesellschaftlichen oder religiösen Gruppen hierauf Einfluss nehmen können. Zum Einfluss des Islam auf die deutsche Rechtsordnung bezog die Volljuristin und Frauenrechtlerin Seyran Ateş im Rahmen des Kongresses WERT URTEILE Stellung. Frau Ateş, die am 21. Juni 2007 den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland erhielt, befasst sich intensiv mit dem Schutz muslimischer Frauen und Mädchen vor Zwangsheiraten oder religiös motivierter Gewalt. Vor allem im Zusammenhang mit den sogenannten „Ehrenmorden“ verlangt sie eine effizientere Justiz sowie die verstärkte Berücksichtigung kultureller Aspekte in der juristischen Ausbildung.
Am Rande des Kongresses WERT URTEILE nahm Frau Ateş zu diesen Punkten exklusiv für Freilaw Stellung:2

 

Frau Ateş, könnten Sie sich grundsätzlich einen Einfluss des Islams auf die deutsche Rechtsordnung vorstellen?

Zur Zeit nicht. Es stellt sich jedoch die Frage, wie sich die Werte­ordnung verändert. Kultur und Wertordnung sind nichts Statisches. Je nachdem, wie naiv hier die Betrachtungsweise erfolgt, besteht bereits jetzt die Möglichkeit, dass sich die Gesetzgebung über die Recht­sprech­ung än­dern könnte. Immerhin gibt es demographische Realitäten, die irgendwann po­litische Mehrheiten verändern werden. Eine Gesellschaft muss sich im Zu­­sammenleben neu definieren, die Gesetzgebung bleibt irgendwann da­von nicht verschont. Auch sie passt sich stets gesellschaftlichen Re­ali­tä­ten an.

Theoretisch ist bei einem sog. "Ehrenmord" das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe auf verwerflicher Gesinnung beruhend grundsätzlich erfüllt. Besteht hier ein Unterschied zur Rechtsprechung­praxis?

Oftmals bejaht die Staatsanwaltschaft die niedrigen Beweggründe bereits deswegen nicht, weil für sie die kulturellen Motive nicht im Vordergrund stehen. In der Praxis wird oft nicht hinterfragt, ob die angegebenen Motive, z.B. eine tiefe Kränkung unmittelbar vor der Tat, nicht doch sekundär sind und stattdessen ein längerer, auf kulturellen Motiven basierender Prozess zum Mord führte. Es ist oft schwer, diesen Prozess zu belegen.

Wie kann das deutsche Recht mehr Schutz für muslimische Frauen und Mädchen durchsetzen?

Wir brauchen Sonderdezernate in den Staatsanwaltschaften z.B. für Ehr­en­morde, Zwangsheiraten, etc. - so wie dies in Berlin bei Mehr­fach­straf­tätern der Fall ist. Außerdem wäre eine gesetzliche Verankerung des Tat­motivs "Familienehre" als Mordmerkmal sinnvoll.

Besteht in der deutschen Juristenausbildung Änderungsbedarf?

Eine Sensibilisierung dafür, zusammen mit mehreren Kulturen in einer Gesellschaft zusammen zu leben sollte bereits im Rahmen der juristischen Ausbildung erfolgen. In nahezu allen Bereichen des Rechts sind hier bereits jetzt entsprechende Kenntnisse notwendig.

 

 

 

1 Seyran Ateş wurde 1963 in Istanbul geboren und lebt seit 1969 in Berlin. Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin arbeitete sie von 1997 bis August 2006 als selbständige Rechtsanwältin. Nach ständigen Bedrohungen und letztlich einem tätigen Angriff auf ihre Person schließt sie im August 2006 ihre Kanzlei und gibt ihre Anwaltszulassung zurück. Ihre Interessenschwerpunkte waren das Familienrecht und das Strafrecht. Als Menschenrechtsaktivistin hat sie stets einen besonderen Blick für Frauenrechte. Für ihr Engagement wurden Seyran Ateş im Jahr 2007 sowohl der Margherita von Brentano Preis der Freien Universität Berlin als auch der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

2 Die Fragen stellte stud. jur. Marcus Wagner, Universität Freiburg