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Vorlesung: Einführung in das chinesische Recht

von Nicolas Glinka & Marcus Wagner, Universität Freiburg

 

 

 

Die Professur für Internationales Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Ostasien (kurz: Professur für Ostasienrecht) wurde im Februar 2007 an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg eingerichtet. Es ist die bisher einzige rechtswissenschaftliche Professur an einer deutschen Universität, die in erster Linie dem ostasiatischen, insbesondere dem chinesischen Recht gewidmet ist.
Neben der universitären Lehrtätigkeit mit Vorlesung, Seminaren und Betreuung von Magister- und Promotionskandidaten führt die Professur, zum Teil unterstützt von Kooperationspartnern, diverse Projekte durch. Auf diese Weise soll Studierenden ein erster Einblick in die Praxis ermöglicht und die Bedeutung von China-Kompetenz für die spätere Berufstätigkeit aufgezeigt werden.
An erster Stelle zu nennen ist dabei die Mitarbeit an der Einrichtung des „Chinesisch-deutschen Institutes für Rechtswissenschaft“ an der China University for Politics and Law, Beijing, welches in seiner Bedeutung für die Entwicklung im Internationalen Recht mit ähnlichen Einrichtungen an der Harvard University oder der Staatlichen Universität St. Petersburg vergleichbar ist. Das Institut ist die erste Anlaufstelle für Interessierte aus den Bereichen der Politik, der Wirtschaft und des Rechts, die Fragen zum deutschen Recht haben. Dieser Personenkreis wird von kompetenten Experten in Peking vor Ort betreut und wird dabei unterstützt, weiterführende Kontakte nach Deutschland aufzubauen. Frau Prof. Dr. Bu übernimmt die Koordination bei der Zusammenarbeit an diesem Institut in Beijing von ihrem Lehrstuhl in Freiburg aus.

  

Zudem wird die Professur für Ostasienrecht mit den Professuren für Sinologie und anderen China-relevanten Institutionen der Universität Freiburg zusammenarbeiten und ein Zentrum für Chinastudien einrichten. Das Ziel ist, ein Kompetenzzentrum im Bereich der ostasiatischen Kultur, Sprache, Wirtschaft und Rechtswissenschaft zu schaffen mit regelmäßigen Symposien, einer Summer School für Studenten und fächerübergreifenden Forschungsvorhaben.

  

Vor allem auch die Direktorin Frau Prof. Bu kann durch ihren großen praktischen Erfahrungsschatz wesentlich hierzu beitragen. Nach ihrem Studium in Shanghai, Nanjing und Göttingen hat sie bei Professor Roland von Büren am Institut für Wirtschaftsrecht der Universität Bern promoviert und an der Harvard Law School einen LL.M.-Titel im Rahmen eines Magister-Studiums erworben. Sie war als Rechtsanwältin bei einer schweizerischen Kanzlei in Zürich tätig, bevor sie von der Universität Freiburg berufen wurde.

Wessen Interesse am ostasiatischen Recht jetzt geweckt sein sollte, dem ist besonders die Vorlesung von Frau Prof. Bu "Einführung in das chinesische Recht" zu empfehlen. Ziel der Veranstaltung ist es, den Studierenden einen einführenden Gesamtüberblick über verschiedene Rechtsgebiete des gegenwärtigen chinesischen Rechtssystems, insbesondere über das chinesische Zivil- und Wirtschaftsrecht, praxisorientiert und rechtsvergleichend zu verschaffen.

Die Vorlesung behandelt dabei insbesondere auch folgende interessante Abschnitte:

 


1. Grundbegriffe

Zunächst soll die geschichtliche Entwicklung des chinesischen Rechts dargestellt und ein Überblick über die chi­ne­sischen Rechtsquellen gegeben werden. Daraufhin wird den Studenten ein Einblick in die juristische Aus­bil­dung in China gegeben und die besonderen Merkmale des chinesischen Rechts vorgestellt.

 

2. Das Verfassungsrecht

Dieser Abschnitt befasst sich mit den Grundrechten in China, der staatlichen Organisation der Volksrepublik sowie dem Gesetzgebungsverfahren. Darüber hinaus wird der Frage nachgegangen, welche Bedeutung die Verfassung in der Realität hat und welche Funktion der Partei zukommt.

 

3. Verwaltungsrecht

Im Rahmen dieses Abschnitts wird insbesondere auf die Rechtsstaatlichkeit der Verwaltung eingegangen.

 

4. Das chinesische Zivilrecht

In drei Abschnitten zum chinesischen Zivilrecht werden neben allgemeinen Grundsätzen des Zivilrechts dessen wichtigste Bereiche, wie Vertrags-, Ehe-, Erb- und Sachenrecht vorgestellt. Dabei wird auch auf das neue chinesische Sachenrechtsgesetz eingegangen.

 

5. Das chinesische Wirtschaftsrecht

In den ersten zwei Abschnitten zum chinesischen Wirtschaftsrecht werden das chinesische Gesellschafts-, Kapitalmarkt-, Konkurs-, und Wettbewerbsrecht erläutert. Im dritten Abschnitt werden das chinesische Arbeits- und Sozialrecht thematisiert. Zwei weitere Abschnitte behandeln das Recht des Geistigen Eigentums, das Firmenrecht sowie Foreign Investment Law.

 

6. Verfahrensrecht

Zum Ende der Vorlesung werden verfahrensrechtliche Problematiken aus den Bereichen ZPO, Arbitration und IPR besprochen.