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Der Europarechtliche und internationale
Schwerpunktbereich an der Uni Freiburg

von Wolfram Nettersheim, Universität Freiburg

 

 

Inzwischen haben bereits die Ersten, die sich für den europarechtlichen und internationalen Schwerpunkt entschieden haben, alle (oder fast alle) Prüfungsabschnitte absolviert. Der Beitrag will daher einen ersten Eindruck vermitteln.

 

I. Geburt eines Schwerpunktbereichs

Trotz kleinerer Irritationen und ein wenig Aufregung auf allen Seiten haben sich die Geburtswehen des Schwerpunkts doch sehr in Grenzen gehalten. Vielleicht war das Kind auch schon längst geboren, schließlich existiert seit dem Wintersemester 2001/2002 die „Zusatzausbildung Europäisches, Internationales und Ausländisches Recht“ mit einem teilweise deckungsgleichen Vorlesungsprogramm. Handelt es sich also beim neuen Schwerpunktbereich um einen Fall der Umetikettierung? Jedenfalls wäre dies für einen europarechtlichen  Schwerpunkt überaus passend, befasst sich doch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in zahlreichen Fällen mit Etikettierungsproblemen.1 

 

II. Die Prüfungsbereiche

Wie bei den meisten Schwerpunktbereichen bestehen auch im Schwerpunkt „Europäische und internationale Rechts- und Wirtschaftsbeziehungen“ (SPB 6) die drei Prüfungsabschnitte aus einer Aufsichtarbeit, vier Vorlesungsabschlussklausuren und einem Seminar. Die Ergebnisse in den Prüfungsabschnitten gehen gleichgewichtig in die Endbewertung ein.
Die Aufsichtsarbeit umfasst den Stoff der Vorlesungen Europarecht I und II und der Vorlesung Internationales Privatrecht (IPR). Sie konnte erstmals am 1.8.2006 geschrieben werden. Die Klausur bestand aus zwei Teilen: einem europarechtlichen und einem IPR-Teil. Im Europarecht waren (ziemlich weit gefasste) Fragen zu Bereichen zu beantworten, die in den Vorlesungen behandelt oder angeschnitten worden waren, während der Aufgabenteil im Internationalen Privatrecht aus zwei Fällen bestand.

 

III. Trainieren für die Abschlussklausur

Eine Übung, in der man das Lösen von IPR-Fällen trainieren könnte existiert zwar nicht, aber die Vorlesung „IPR II“ von Prof. Dr. Hohloch übernimmt im Wesentlichen diese Funktion. Während die Vorlesung „IPR I“ das nationale und internationale Kollisionsrecht behandelt – also das Recht, nach dem sich bei grenzüberschreitenden Sachverhalten die jeweils anzuwendende Rechtsordnung bestimmt – und auch die Grundlagen im internationalen Zivilverfahrensrecht vermittelt, wird in „IPR II“ also die Anwendung auf den konkreten Fall geübt. Zur Vorbereitung auf die Aufsichtsarbeit fand ich das Fallbuch von Fuchs/Hau/Thorn „Fälle zum Internationalen Privatrecht“ besonders geeignet, auf das im Übrigen auch Prof. Hohloch in seinem Skript immer wieder verweist. Zur Aneignung des Stoffs ist meines Erachtens das Lehrbuch von Kropholler „Internationales Privatrecht“ zu empfehlen, während das gleichnamige Lehrbuch von Kegel/Schurig didaktisch zurücksteht und eher zum gezielten Nachschlagen nützlich ist. Gut zur Wissenskontrolle ist schließlich aus der Reihe „Prüfe dein Wissen“ das „Internationale Privatrecht“ von Hay, das in Form von Frage und Antwort aufgebaut ist.      
„Europarecht II“ ist ebenso wie „IPR II“ keine Vorlesung, sondern ein Kolloquium, in dem ausgewählte Entscheidungen des EuGH besprochen werden. Die Urteile werden dabei von den Studenten vorgestellt (mit einer eigenen Stellungnahme) und anschließend unter der Leitung von Prof. Dr. Schwarze diskutiert. Bereits in der Vorlesung „Europarecht I“ werden natürlich zu allen behandelten Gebieten (insbesondere die Grundfreiheiten, das Wettbewerbsrecht und der Rechtsschutz) die einschlägigen EuGH-Urteile behandelt. Neben den ausführlichen Vorlesungsskripten von Prof. Schwarze mit zahlreichen Literatur- und Rechtsprechungshinweisen ist zum vertieften Nachlesen (nicht Durchlesen) das Lehrbuch von Oppermann „Europarecht“ am besten geeignet (mit regelmäßigen Verweisen auf den in der Schwebe befindlichen Verfassungsvertrag). Besonders hilfreich zum Verständnis des zentralen europäischen Wirtschaftsrecht, der Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrsfreiheit (siehe Art. 14 II, Artt. 23 ff. EGV), ist das Lehrbuch von Enchelmaier „Europäisches Wirtschaftsrecht“: Die Umstellung vom streng dogmatischen, an Gesetzeswortlaut und -systematik orientiertem Denken auf das vor allem von den Urteilen des EuGH geprägte Europarecht wird durch die strukturierte Darstellung der Rechtsprechung und ihrer Entwicklung und die Herausarbeitung von Prüfungsmustern sehr erleichtert. Die entscheidenden Begriffe werden ausführlich im Text erläutert und finden sich am Ende in einem Definitionskalender wieder. Zur Einordnung und zum Verständnis der EuGH-Urteile kann man sich an den Prüfungsschemata zu den jeweiligen Grundfreiheiten orientieren.  
Wer nicht jede einzelne Entscheidung des EuGH aus der amtlichen Sammlung heraussuchen will, kann auf eine Studienauswahl von Pechstein „Entscheidungen des EuGH“ zurückgreifen. Dort sind allerdings nur Auszüge aus den Urteilen abgedruckt. Nahezu alle Entscheidungen mitsamt Schlussanträgen der Generalanwälte und auch die Gesetzesmaterialien lassen sich aber bequem über die Suchsysteme im Internet finden. Hier die wichtigsten Adressen:

http://europa.eu/index_de.htm
http://europa.eu.int/eur-lex/de/index.html
http://europa.eu.int/eur-lex/lex/de/treaties/index.htm
http://ec.europa.eu/prelex/apcnet.cfm?CL=de
http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de
http://curia.europa.eu/de/content/juris/index.htm

… und die Homepage des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (mit Entscheidungssammlung)2:

http://www.coe.int/T/D/Menschenrechtsgerichtshof/

 

IV. Vorlesungen und Seminare

Zum Europäischen Wirtschaftsrecht wird eine eigene Vorlesung angeboten, in der eine Abschlussklausur geschrieben werden kann. Die teilweise thematische Überschneidung mit der Vorlesung „Europarecht I“ bildet dabei eine gute Verknüpfung und die Möglichkeit die Grundfreiheiten intensiv zu behandeln.
Einen ganz guten Einstieg in den gesamten Schwerpunktbereich (insbesondere in den öffentlich-rechtlichen) ermöglicht meines Erachtens die Vorlesung „Völkerrecht“. Da in der Vorlesung insbesondere auch die für das völkerrechtliche Handeln der Bundesrepublik entscheidenden verfassungsrechtlichen Grundlagen behandelt werden, beginnt man sozusagen von nicht ganz unbekanntem Land aus.
Der Besuch der Vorlesung „Welthandelsrecht“ ist dagegen, da sie europarechtliche und völkerrechtliche Kenntnisse voraussetzt, eher am Ende sinnvoll.
Seminare werden für die Rechtsvergleichung und das Europarecht angeboten. Im internationalen Privatrecht war es bisher nicht möglich eine Seminararbeit für den Schwerpunktbereich zu schreiben.

 

V. Gesamteindruck

Insgesamt lässt sich vielleicht als besonderes Charakteristikum und besonderer Vorzug dieses Schwerpunktbereiches – neben dem umfassenden Einblick in die supranationale Ebene – der gelungne Brückenschlag, die gelungene Verknüpfung festhalten: des nationalen mit dem internationalen Recht und des öffentlichen mit dem zivilen Recht, so dass man am Ende den (hoffentlich berechtigten) Eindruck hat die Zusammenhänge besser zu verstehen.

 

 

1 EuGH, Rs. C-470/93, Slg. 1995, 1923 – Mars; Umettikettierung als milderes Mittel: EuGH, Rs. C-178/84, Slg. 1987, 1227, Rn 35 – Reinheitsgebot für Bier; EuGH, Rs. C-120/78, Slg. 1979, 649, Rn 13 – Cassis de Dijon.

2 Wer sich über die wichtigsten internationalen Gerichte informieren will, dem sei die entsprechende Schwerpunktausgabe der Deutschen Richter Zeitung empfohlen: DRiZ 2006, 161-192.