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Examen ohne kommerzielles Repetitoriumvon Sabine Reinhardt, Universität Freiburg
I. EinleitungSpätestens, wenn alle Übungen gemeistert, die Grundlagenscheine erworben, die Wahlfachgruppe ausgesucht oder neuerdings der Schwerpunktbereich bewältigt, der Seminarschein bestanden und alle Praktika absolviert sind, steht jeder von uns vor der schwierigen Frage, wie er sich am besten auf die abschließende Hürde seines universitären Studiums vorbereiten soll: das 1. juristische Staatsexamen. Leider beginnt man oft erst dann zu begreifen, wie viel wertvolle Zeit bereits ungenutzt vergangen ist, und sieht mit Schrecken den wenigen Monaten entgegen, die noch zur Bewältigung des ganzen Stoffes verbleiben. Der vorliegende kleine Beitrag möchte den zukünftigen Examenskandidatinnen und Examenskandidaten daher eine kleine Entscheidungshilfe bei der Auswahl der Mittel und Möglichkeiten zu einer adäquaten Examensvorbereitung geben.
II. Arten der ExamensvorbereitungDie erste Entscheidung, die nach dem Entschluss, in die Examensvorbereitung zu gehen, getroffen werden muss, ist die über das „Wie“. Dazu bieten sich dem frischgebackenen Examensanwärter mehrere Möglichkeiten, die im folgenden genauer unter die Lupe genommen werden sollen. 1. EinzelkämpferdaseinEinige Studenten bevorzugen, was bei der bisherigen Ausgestaltung des Jurastudiums auch recht nahe liegt, sich nur für sich selbst vorzubereiten. Dafür spricht vor allem der Gesichtspunkt, dass man bei einer solchen Vorbereitung immer „Herr der Dinge“ ist. Man ist unabhängig, flexibel, kann seinen Zeitplan für das Lernen selbst aufstellen, dabei je nach persönlichem Wissensstand individuelle Schwerpunkte setzen, seine eigenen Lerngewohnheiten, Vorkenntnisse und Interessen optimal berücksichtigen und damit eine bessere Gewichtung in das Aufarbeiten der ohnehin schon umfangreichen Stofffülle vornehmen. 2. RepetitorDer nach wie vor geläufigste Weg der Examensvorbereitung ist die Anmeldung bei kommerziellen Repetitorien, von denen es in den Prüfungsstädten des 1. Staatsexamens nur so wimmelt. Diese locken den prüfungsängstlichen Studenten mit einem fertigen Gesamtkonzept, umfangreichem Unterrichtsmaterial, stetem Kontakt zu Gleichgesinnten in Person der anderen mehr oder weniger kontaktfreudigen Teilnehmer in den Kursen, festem Lehrplan, für den nicht einmal Vorkenntnisse erforderlich sind, dem Versprechen der Verlässlichkeit des zu vermittelnden Stoffes und ständiger Disziplinierung ihrer Teilnehmer. 3. ArbeitsgemeinschaftSehr zu empfehlen sind hingegen die privaten Arbeitsgemeinschaften. Bei ihnen unterliegt man zwar der Abhängigkeit der übrigen AG-Partner, hat gegen anfängliche Startschwierigkeiten und Unsicherheiten zu kämpfen, muss ein hohes Maß an Eigenengagement aufbringen und trägt große Verantwortung. Dafür können Diskussionen durchgeführt, juristische Argumentationen eingeübt werden, erhält man ständige Motivation durch die anderen AG-Mitglieder, falls man selbst einmal eine Durststrecke zu überstehen hat, was jedem über kurz oder lang einmal passieren wird, bekommt eine individuelle Betreuung seines Wissensstandes, steht in ständigem Kontakt zu anderen Examensanwärtern, ist zu steter aktiver Mitgestaltung und Mitarbeit angehalten, kann auf vielfältiges Lernmaterial zurückgreifen und nebenbei seine Teamfähigkeiten fördern. Ganz elementar ist vor allem das dialogbezogene Arbeiten, auf das in der Examensvorbereitung auf keinen Fall verzichtet werden sollte. Im folgenden soll deshalb diese Art des Lernens näher beleuchtet werden. a) Anzahl der AG-MitgliederBei der Suche nach den AG-Mitgliedern ist zunächst zu klären, wie groß die Arbeitsgemeinschaft sein soll. Erfahrungsgemäß ist eine Größe zwischen drei und fünf Teilnehmern sinnvoll. Bei nur zwei Teilnehmern besteht die Gefahr, dass derjenige, der von seinem Kompagnon verlassen wird, letztlich alleine weiterkämpfen muss, was erhebliche Schwierigkeiten verursachen kann. Über eine Anzahl von fünf Personen sollte die Arbeitsgemeinschaft hingegen nicht anwachsen. Die in den Sitzungen anstehenden Diskussionen würden zu ausufernd und damit zu zeitaufwändig. Der vorgegebene Zeitplan kann dann leicht uneinhaltbar werden, was unbedingt vermieden werden muss. b) Zusammensetzung der AG-MitgliederBei der Zusammensetzung der AG-Mitglieder sollte folgendes bedacht werden: Man sollte sich um Kommilitonen bemühen, die annähernd den gleichen Eingangswissensstand aufweisen, sich möglichst in den Rechtsgebieten auskennen, in denen man selbst noch Erklärungsbedarf hat und zudem eine vergleichbare Arbeitsweise an den Tag legen. Diskussionen in den Sitzungen sind zwar unheimlich wichtig, sie bringen aber nichts, wenn zwei von vier AG-Teilnehmern immer nur eine Passivrolle zukommt. c) zeitlicher Umfang der ArbeitsgemeinschaftenAls zeitlicher Umfang für eine AG-Sitzung bietet sich eine Sitzungsdauer von vier Zeitstunden an. Einen höheren Zeitumfang sollte eine Sitzung nicht aufweisen, da sich bereits am Ende dieser vier Stunden langsam Ermüdungserscheinungen einstellen. Sollte dennoch chronischer Zeitmangel herrschen, empfiehlt es sich, häufigere Sitzungen von geringerer Dauer abzuhalten. d) Ausgestaltung der ArbeitsgemeinschaftenDie Ausgestaltung der AG-Sitzungen muss gut durchdacht und von allen Beteiligten hundertprozentig mitgetragen werden. Hier könnte man sich von vornherein dafür entscheiden, dass in den einzelnen Sitzungen nur Klausuren besprochen werden sollen. Dafür bietet sich jedoch an, den für die jeweilige Klausur maßgeblichen Stoff mit aufzuarbeiten. aa) Aufarbeitung des StoffesDie Aufarbeitung des Stoffes ist in jedem Fall Sache aller AG-Beteiligten. Möglichst sollte dabei abwechselnd jeder einmal als Referent verantwortlich sein. Diesem obliegt dann im wesentlichen die Vorstellung des abzuarbeitenden Stoffgebietes. Die übrigen AG-Teilnehmer werden aber angehalten, sich ebenfalls umfänglich mit dem Stoff zu beschäftigen, damit Diskussionen möglich werden können. bb) KlausurbesprechungenFür die Vorgehensweise bei Klausurbesprechungen bietet sich wiederum an, ein AG-Mitglied als Verantwortlichen zu bestimmen, der dann die entsprechende Klausur aussucht, die Lösung kennt und Rahmenfragen, die mit dem Fall in Verbindung stehen, ausarbeitet. Die anderen Teilnehmer sind dann aufgefordert, den Fall vor den kritischen Ohren des Wissenden einer Lösung zuzuführen. cc) WiederholungenEntscheidend wichtig sind daneben Wiederholungen, da sich der Stoff oftmals erst nach mehrmaligem Durcharbeiten und Auffrischen festsetzt. Sie sind daher in den Zeitumfang einer Sitzung unbedingt mit einzuplanen und können am Anfang einer Sitzung über den behandelten Stoff der vergangenen Sitzung abgehalten werden oder am Ende der jeweiligen Einheit als kurze Zusammenfassung. 4. Universitäres RepetitoriumEine weitere Bereicherung in der Examenvorbereitung ist die Inanspruchnahme des Angebotes seitens der Universität. Will man nicht die Vor- und Nachbereitung der AG-Arbeit ausschließlich in Eigenarbeit am heimischen Schreibtisch bewältigen, ist es willkommen, dass man die Veranstaltungen des Uni-Repetitoriums besucht.
III. FazitFür mich stand fest, dass ich vor dem Abwandern zum kommerziellen Repetitor einen anderen Weg wagen wollte. Die hohen Beitragskosten für eine quasi-universitäre Vorlesung wie in den vorrangegangenen sechs Semestern meines Studiums und die Vorstellung eines Frontalunterrichts in einer Großgruppe ob meiner Kenntnis der hohen Zahl an Prüfungskandidaten zum Examenstermin Herbst 2006, welche wegen der letztmaligen Prüfungsteilnahme nach altem Prüfungsrecht ohne Schwerpunktbereichsstudium als gewiss anzunehmen ist, schreckten mich besonders davon ab, ein kommerzielles Repetitorium zu besuchen.
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