![]() |
||
|
Artikel downloaden |
Case Briefing – eine Arbeitsanleitungvon Stefanie Noack & Marcus Wagner, Universität Freiburg
I. EinleitungDie vorliegende Arbeitsanleitung soll die Anfertigung von Case Briefs erleichtern. Zum besseren Verständnis US-amerikanischer Urteile, zunächst eine Erklärung der wichtigsten Termini.
II. ÜberblickEin Case Brief ist eine Kurzdarstellung eines Urteils im Rechtssystem des Common Law. Im Gegensatz zum deutschen Rechtssystem ist der Anteil des kodifizierten Rechts im Common Law System gering und zumeist auf spezielle Rechtsgebiete begrenzt. Eine zentrale Rolle für die Rechtsfindung haben deshalb Urteile, welche, anders als deutsche Urteile, eine extensive Begründung der Entscheidung enthalten. Bei US-amerikanischen Urteilen ist zu unterscheiden zwischen stare decisis und obiter dictum. Stare decisis beschreibt die fallentscheidenden Umstände und Rechtsprinzipien, obiter dictum nebensächliche Umstände, die auf den Ausgang des Falles keinen Einfluss haben. Die entsprechende Zuordnung wird von den Gerichten in den nachfolgenden Fällen entschieden, wobei gerade dabei ein Spielraum besteht. Für die unteren Gerichte hat stare decisis bindende Wirkung, soweit der zu entscheidende Fall mit dem Präjudiz, d.h. dem vorher entschiedenen Urteil entweder deckungsgleich oder in relevanten Punkten gleich ist. Für Gerichte der gleichen Ebene besteht hingegen ein Wahlrecht, ob sie sich dem Urteil anschließen, oder eine abweichende Entscheidung treffen. In diesem Zusammenhang zeigt sich, dass verschiedene Gerichte zum selben Problemkreis abweichende, anders begründete Entscheidungen treffen können. Das umfangreiche Entscheidungsmaterial macht eine Systematisierung erforderlich, damit für einen Fall relevante Urteile, schnell und sicher gefunden werden können. Im US-amerikanischen System ist es Aufgabe des Anwalts, alle für die Entscheidung des Falles relevanten Urteile dem Gericht zur Erwägung vorzubringen. Daran zeigt sich, dass für den Anwalt die Kenntnis der Urteile essentiell für einen erfolgreichen Prozess ist. In einem Fall werden grundsätzlich mehrere rechtliche Probleme aufgeworfen. Insbesondere dann besteht für den Anwalt die Schwierigkeit, dass für den Erfolg seines Falles eine Vielzahl umfangreicher Urteile herangezogen werden muss. Ziel des Case Briefs ist eine kurze, strukturierte Zusammenfassung eines Urteils. Dies ermöglicht es, den eigenen Fall mit vorangegangenen Entscheidungen zu vergleichen und somit Rechtssprechung zu individuellen Problemen den einzelnen Fragestellung des eigenen Falles zuzuordnen. Vor diesem Hintergrund ist die Methode des Case Briefings im Common Law unabdingbar. Auch in Vorlesungen zu US-amerikanischen Recht spielt die Erstellung von Case Briefs eine zentrale Rolle.
III. Der Aufbau des Case BriefsDer Aufbau des Case Briefs ist fest vorgeschrieben und gestaltet sich wie folgt: I. Parties (Parteien) Der erste Teil des Briefs dient der Identifikation der Parteien und beinhaltet lediglich die entsprechenden Namen. Als Unterpunkt ist die Fundstelle des Urteils anzugeben. II. Facts (Sachverhalt) Unter „Facts“ wird der Sachverhalt des Falles kurz (im Gegensatz zu den meist umfangreichen Ausführungen eines deutschen Sachverhaltes) geschildert: Welche Tatsachen, Behauptungen und Umstände sind relevant? Unter dem Stichwort „procedural facts“ ist ein kurzer Überblick über die prozessuale Vorgeschichte zu geben. III. Issue („Rechtsfrage“) Unter „issue“ versteht man die rechtliche Fragestellung, deren Beantwortung den Fall entscheidet. Dieses Rechtsproblem ist so präzise wie möglich, jedoch gleichzeitig abstrakt genug zu formulieren, um Anwendbarkeit auf eine Vielzahl von gleich gelagerten Fällen zu gewährleisten. IV. Holding Hier kann man sich auf ein kurzes „yes“ oder „no“ beschränken, um die Entscheidung des Gerichts zur unter „issue“ aufgeworfenen Frage wiederzugeben. Als Unterpunkt ist unter „rule of law“ jedoch das Rechtsprinzip oder das juristische Argument anzugeben, welches zu der Entscheidung führte. Eine ausführliche Begründung wird an dieser Stelle noch nicht verlangt. V. Reasoning (Gründe) Unter „reasoning“ versteht man die ausführliche Begründung, wie das Gericht durch Anwendung der „rule of law“ zur Entscheidung des Falles gelangte. Diese Vorgehensweise ist mit der deutschen Subsumtion vergleichbar. Einzelne Richter haben das Recht, von der Entscheidung des Gerichts abzuweichen und ihre begründete Minderheitsmeinung separat an das Urteil anzufügen.
IV. Das Praktische BeispielAm Beispiel des Falles Katko gegen Edward und Bertha Briney soll das Erstellen eines Case Briefs verdeutlicht werden. I. Katko v. Edward and Bertha Briney II. FACTS: Procedural facts: Katko filed suit against Edward and Bertha Briney for damages resulting from his leg injuries. At trial, the jury found for Katko and awarded actual as well as punitive damages; the defendants are appealing this judgment. III. ISSUE: IV. HOLDING: V. REASONING:
|
|