Seit den sog. „Kofferbomber von Köln“ ist auch den Menschen in Deutschland bewusst geworden, wie angreifbar und verletzlich unsere Gesellschaft ist.
Die Terroranschläge vom 11. September 2001 haben die Welt dramatisch verändert.
Auf allen Ebenen haben Staaten versucht und versuchen es noch, ihre Rechtsordnungen an die neue Bedrohung anzupassen und sich gegen den internationalen Terrorismus zu schützen.
Das SWIFT Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung soll ausdrücklich den USA zum Aufspüren der Finanzströme des Terrorismus dienen.
Auch in Deutschland hat der Gesetzgeber reagiert, indem er durch verschiedene Gesetze versucht hat, die rechtlichen Möglichkeiten der Behörden zu erweitern um ihnen eine möglichst schnelle und effektive Abwehr der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus zu ermöglichen.
Diese Beispiele zeigen im Gegenzug aber auch, wie schwer solche Veränderungen fallen.
So hat das Bundesverfassungsgericht im Luftsicherheitsgesetz, welches als äußerste Maßnahme den Abschuss eines Passagierflugzeuges zur Abwehr vorsah, einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Leben (Art. 2 Abs.2 GG) und gegen die Menschenwürde (Art. 1 Abs.1 GG) gesehen und das Gesetz für verfassungswidrig erklärt.
Auch die neu eingeführten Paragraphen 89 a, 89 b und 91 des Strafgesetzbuches versuchen den Spagat zwischen Sicherheit auf der einen und Freiheit auf der anderen Seite zu meistern.
Sein Wertesytem zu verteidigen, ohne es selbst aufzugeben, ist für den modernen Rechtsstaat nicht einfach. Der Ausgleich zwischen Verteidigungsfähigkeit und Rechtsstaatlichkeit stellt den Gesetzgeber und die Gesellschaft vor neue Herausforderungen.
Die Autoren unserer Schwerpunktsartikel stellen dieses Spannungsverhältnis sowohl im nationalen als auch im europäischen bzw. internationalen Recht dar und beschreiben wie sich die Rechtsordnungen verändern, um auf diese neue Bedrohung zu reagieren.
Wir wünschen euch viel Spaß bei der Lektüre!
Euer Freilaw Team